AKL: Kein Linker Antisemitismus! Nirgends?

TL;DR: Die Antikapitalistische Linke verlangt belastbare Faktenchecks, wenn Antisemitismusvorwürfe erhoben werden. Gleichzeitig erklärt sie Die Linke ohne erkennbare Prüfung für vollständig frei von einem Antisemitismusproblem. Genau um diesen Widerspruch geht es hier. Politische Selbstbeschreibungen, Vergleiche mit anderen Fällen und Vermutungen über die Motive von Kritikern können eine Prüfung konkreter Vorwürfe nicht ersetzen. Damit sind die Vorwürfe nicht bewiesen. Widerlegt hat die Stellungnahme sie allerdings auch nicht. 

Screenshot der Website der Antikapitalistischen Linken (AKL) in dunkelrotem Design. Über der Seite steht in großer weißer Schrift: „AKL: Kein Linker Antisemitismus! Nirgends?“. Darunter ist ein Beitrag vom 24. September 2026 mit der Überschrift „Politischer Gegner in Panik – Solidarität mit Ferat Koçak“ zu sehen.

Die Antikapitalistische Linke kritisiert, dass Antisemitismusvorwürfe ohne ausreichende Prüfung erhoben würden. Beim Vorwurf gegen die eigene Partei fällt ihr Urteil jedoch schon fest, bevor eine solche Prüfung überhaupt stattfindet.

Die Stellungnahme „Politischer Gegner in Panik – Solidaritätmit Ferat Koçak“ des Bundessprecher der Antikapitalistischen Linken setzt nicht bei der naheliegenden Frage an, was an den Vorwürfen gegen Die Linke und Ferat Koçak tatsächlich dran ist. Stattdessen charakterisiert sie zunächst diejenigen, die diese Vorwürfe erheben. Die Rede ist von „anschwellendem Geschrei“, „infamen Vorwürfen“, „Kommunismus-Phobie“ und schließlich vom „Klassenkampf von oben“ . Die Kritik wird damit politisch eingeordnet, bevor ihr Wahrheitsgehalt geprüft wird. Doch eine Erklärung dafür, warum jemand einen Vorwurf erhebt, sagt noch nichts darüber aus, ob der Vorwurf stimmt.

Als Ursache für die Angriffe nennt die AKL unter anderem den Wahlerfolg der Linken, ihre Positionen zu Wohnen und Vergesellschaftung sowie ihr menschenrechtliches Selbstverständnis. Gegner und „gefällige Medien“ gingen demnach gerade deshalb zum Angriff über. Unter der Überschrift „Alles richtig gemacht“ bekommt selbst die Schärfe der Kritik beinahe Beweiswert: Je heftiger der Gegenwind, desto eher scheint er zu bestätigen, dass die eigene Politik einen Nerv getroffen hat. So verliert Kritik allerdings ihre korrigierende Funktion. Sie ist politisch erklärt, noch bevor sie sachlich untersucht wurde.

Faktencheck mit vorweggenommenem Ergebnis

Beim Antisemitismusvorwurf tritt dieses Problem besondersdeutlich hervor. Die AKL beklagt zunächst, es brauche dafür „keinen großen Nachweis und Faktencheck“. Wenig später folgt jedoch ein denkbar absolutes Urteil: „Die Linke hat kein Antisemitismus-Problem, kein großes, kein kleines – keines“. Das Wort „keines“ formuliert mehr als eine politische Position. Es ist eine umfassende Tatsachenbehauptung über eine große Organisation. Wer sie aufstellt, müsste deshalb erklären können, was geprüft wurde, anhand welcher Kriterien und auf welcher Grundlage das Ergebnis zustande kommt.

Genau das geschieht nicht. Statt einer Prüfung liefert die Stellungnahme vor allem ein positives Selbstbild der Partei. Die Linke verteidige Menschen- und Völkerrecht, bekämpfe Rassismus und Kolonialismus, führe offene Debatten und kritisiere Abweichungen von ihren Grundpositionen. Das beschreibt den politischen Anspruch, den die Partei an sich selbst stellt. Ob diesem Anspruch in jedem konkreten Fall entsprochen wird, ist damit noch nicht geklärt. Ein Parteiprogramm kann Maßstäbe setzen. Zum Prüfbericht über das tatsächliche Verhalten seiner Mitglieder wird es dadurch nicht.

Interessant ist deshalb, dass die Stellungnahme wenigeAbsätze später selbst ein anderes Verfahren wählt. Bei Koçaks Kontakten zu Personen, denen kriminelle Aktivitäten vorgeworfen werden oder die deswegen verurteilt wurden, heißt es, die entsprechenden Vorwürfe „müssen mit Ferat […] geklärt werden“. Hier steht also die Klärung vor dem Urteil. Beim Antisemitismusvorwurf gilt diese Reihenfolge nicht: Dort steht der Freispruch bereits fest. Warum im einen Fall untersucht werden muss, während im anderen die Gewissheit der Prüfung vorausgeht, erklärt die Stellungnahme nicht. Im selben Text gelten damit zwei unterschiedliche Maßstäbe dafür, wie man zu einem belastbaren Urteil kommt.

Auch der Verweis auf Mamdani, Mélenchon und Corbyn löstdieses Problem nicht. Die AKL führt sie als Beispiele dafür an, dass der Antisemitismusvorwurf „besonders beliebt“ sei. Solche Parallelen können Anlass sein, nach wiederkehrenden politischen Mustern zu fragen. Sie belegen aber noch nicht, dass in allen genannten Fällen derselbe Mechanismus vorliegt. Drei Namen ergeben eine Analogie, keinen Nachweis.

Ein Maßstab ist noch kein Freispruch

Dasselbe gilt für die Jerusalem Declaration. Die Stellungnahme verweist darauf, dass sich Die Linke zu deren Antisemitismusdefinition bekannt habe. Eine Definition liefert jedoch zunächst Kriterien, anhand derer Aussagen und Handlungen beurteilt werden können. Sie bescheinigt nicht automatisch, dass sich jeder, der sich auf sie beruft, auch innerhalb dieser Kriterien bewegt. Entscheidend wäre deshalb, die konkret beanstandeten Äußerungen und Handlungen an diesem Maßstab zu prüfen. Eine solche Anwendung findet in der Stellungnahme nicht statt. Der Hinweis auf die Definition ersetzt die Prüfung des Einzelfalls nicht.

Gegen Ende öffnet die AKL dann ein wesentlich größeres politisches Panorama. Es geht um „Clan-Kriminalität“, institutionellen Rassismus, Steuergeld, rechtsextreme Strukturen, den NSU, Kapitalismus und Gaza. All diese Themen können für die politische Einordnung der Auseinandersetzung relevant sein. Ob ein bestimmter Antisemitismusvorwurf zutrifft, entscheiden sie jedoch nicht. Selbst ein Kritiker, der in anderen Fragen inkonsequent, interessengeleitet oder mit zweierlei Maß argumentiert, kann in einem konkreten Punkt recht oder unrecht haben. Die Kritik am Kritiker liefert Kontext. Den Sachverhalt selbst klärt sie nicht.

Damit ist weder bewiesen, dass die Vorwürfe gegen Koçak oder Die Linke zutreffen, noch lässt sich aus dieser Stellungnahme ableiten, dass sie falsch sind. Die AKL verlangt von ihren Gegnern Belege, antwortet selbst aber vor allem mit politischen Motiverklärungen, Selbstbeschreibungen und Analogien.

Gerade deshalb ist ihr entschiedenster Satz auch derjenige, der am meisten Begründung verlangt: „kein großes, kein kleines – keines“. Je umfassender eine Behauptung ausfällt, desto belastbarer müsste ihre Grundlage sein. Eine Solidaritätserklärung darf selbstverständlich politisch Partei ergreifen. Sobald sie aber zugleich den Anspruch erhebt, einen Streit über Tatsachen zu entscheiden, reichen politische Charakterzeugnisse nicht aus. Andernfalls gilt der eingeforderte Faktencheck ausgerechnet dort nicht, wo die eigene Gewissheit beginnt.

 

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