AKL: Kein Linker Antisemitismus! Nirgends?
TL;DR: Die Antikapitalistische Linke verlangt belastbare Faktenchecks, wenn Antisemitismusvorwürfe erhoben werden. Gleichzeitig erklärt sie Die Linke ohne erkennbare Prüfung für vollständig frei von einem Antisemitismusproblem. Genau um diesen Widerspruch geht es hier. Politische Selbstbeschreibungen, Vergleiche mit anderen Fällen und Vermutungen über die Motive von Kritikern können eine Prüfung konkreter Vorwürfe nicht ersetzen. Damit sind die Vorwürfe nicht bewiesen. Widerlegt hat die Stellungnahme sie allerdings auch nicht.
Die Antikapitalistische Linke kritisiert, dass Antisemitismusvorwürfe ohne ausreichende Prüfung erhoben würden. Beim Vorwurf gegen die eigene Partei fällt ihr Urteil jedoch schon fest, bevor eine solche Prüfung überhaupt stattfindet.
Die Stellungnahme „Politischer Gegner in Panik – Solidaritätmit Ferat Koçak“ des Bundessprecher der Antikapitalistischen Linken setzt nicht
bei der naheliegenden Frage an, was an den Vorwürfen gegen Die Linke und Ferat
Koçak tatsächlich dran ist. Stattdessen charakterisiert sie zunächst
diejenigen, die diese Vorwürfe erheben. Die Rede ist von „anschwellendem
Geschrei“, „infamen Vorwürfen“, „Kommunismus-Phobie“ und schließlich vom
„Klassenkampf von oben“ .
Die Kritik wird damit politisch eingeordnet, bevor ihr Wahrheitsgehalt geprüft
wird. Doch eine Erklärung dafür, warum jemand einen Vorwurf erhebt, sagt noch
nichts darüber aus, ob der Vorwurf stimmt.
Als Ursache für die Angriffe nennt die AKL unter anderem den
Wahlerfolg der Linken, ihre Positionen zu Wohnen und Vergesellschaftung sowie
ihr menschenrechtliches Selbstverständnis. Gegner und „gefällige Medien“ gingen
demnach gerade deshalb zum Angriff über. Unter der Überschrift „Alles richtig
gemacht“ bekommt selbst die Schärfe der Kritik beinahe Beweiswert: Je heftiger
der Gegenwind, desto eher scheint er zu bestätigen, dass die eigene Politik
einen Nerv getroffen hat. So verliert Kritik allerdings ihre korrigierende
Funktion. Sie ist politisch erklärt, noch bevor sie sachlich untersucht wurde.
Faktencheck mit vorweggenommenem Ergebnis
Beim Antisemitismusvorwurf tritt dieses Problem besondersdeutlich hervor. Die AKL beklagt zunächst, es brauche dafür „keinen großen
Nachweis und Faktencheck“. Wenig später folgt jedoch ein denkbar absolutes
Urteil: „Die Linke hat kein Antisemitismus-Problem, kein großes, kein kleines –
keines“. Das Wort
„keines“ formuliert mehr als eine politische Position. Es ist eine umfassende
Tatsachenbehauptung über eine große Organisation. Wer sie aufstellt, müsste
deshalb erklären können, was geprüft wurde, anhand welcher Kriterien und auf
welcher Grundlage das Ergebnis zustande kommt.
Genau das geschieht nicht. Statt einer Prüfung liefert die
Stellungnahme vor allem ein positives Selbstbild der Partei. Die Linke
verteidige Menschen- und Völkerrecht, bekämpfe Rassismus und Kolonialismus,
führe offene Debatten und kritisiere Abweichungen von ihren Grundpositionen.
Das beschreibt den politischen Anspruch, den die Partei an sich selbst stellt.
Ob diesem Anspruch in jedem konkreten Fall entsprochen wird, ist damit noch
nicht geklärt. Ein Parteiprogramm kann Maßstäbe setzen. Zum Prüfbericht über
das tatsächliche Verhalten seiner Mitglieder wird es dadurch nicht.
Interessant ist deshalb, dass die Stellungnahme wenigeAbsätze später selbst ein anderes Verfahren wählt. Bei Koçaks Kontakten zu
Personen, denen kriminelle Aktivitäten vorgeworfen werden oder die deswegen
verurteilt wurden, heißt es, die entsprechenden Vorwürfe „müssen mit Ferat […]
geklärt werden“. Hier
steht also die Klärung vor dem Urteil. Beim Antisemitismusvorwurf gilt diese
Reihenfolge nicht: Dort steht der Freispruch bereits fest. Warum im einen Fall
untersucht werden muss, während im anderen die Gewissheit der Prüfung
vorausgeht, erklärt die Stellungnahme nicht. Im selben Text gelten damit zwei
unterschiedliche Maßstäbe dafür, wie man zu einem belastbaren Urteil kommt.
Auch der Verweis auf Mamdani, Mélenchon und Corbyn löstdieses Problem nicht. Die AKL führt sie als Beispiele dafür an, dass der
Antisemitismusvorwurf „besonders beliebt“ sei. Solche Parallelen können Anlass sein, nach
wiederkehrenden politischen Mustern zu fragen. Sie belegen aber noch nicht,
dass in allen genannten Fällen derselbe Mechanismus vorliegt. Drei Namen
ergeben eine Analogie, keinen Nachweis.
Ein Maßstab ist noch kein Freispruch
Dasselbe gilt für die Jerusalem Declaration. Die
Stellungnahme verweist darauf, dass sich Die Linke zu deren
Antisemitismusdefinition bekannt habe. Eine Definition liefert jedoch zunächst
Kriterien, anhand derer Aussagen und Handlungen beurteilt werden können. Sie
bescheinigt nicht automatisch, dass sich jeder, der sich auf sie beruft, auch
innerhalb dieser Kriterien bewegt. Entscheidend wäre deshalb, die konkret
beanstandeten Äußerungen und Handlungen an diesem Maßstab zu prüfen. Eine
solche Anwendung findet in der Stellungnahme nicht statt. Der Hinweis auf die
Definition ersetzt die Prüfung des Einzelfalls nicht.
Gegen Ende öffnet die AKL dann ein wesentlich größeres
politisches Panorama. Es geht um „Clan-Kriminalität“, institutionellen
Rassismus, Steuergeld, rechtsextreme Strukturen, den NSU, Kapitalismus und
Gaza. All diese Themen können für die politische Einordnung der
Auseinandersetzung relevant sein. Ob ein bestimmter Antisemitismusvorwurf
zutrifft, entscheiden sie jedoch nicht. Selbst ein Kritiker, der in anderen
Fragen inkonsequent, interessengeleitet oder mit zweierlei Maß argumentiert,
kann in einem konkreten Punkt recht oder unrecht haben. Die Kritik am Kritiker
liefert Kontext. Den Sachverhalt selbst klärt sie nicht.
Damit ist weder bewiesen, dass die Vorwürfe gegen Koçak oder
Die Linke zutreffen, noch lässt sich aus dieser Stellungnahme ableiten, dass
sie falsch sind. Die AKL verlangt von ihren Gegnern Belege, antwortet selbst
aber vor allem mit politischen Motiverklärungen, Selbstbeschreibungen und
Analogien.
Gerade deshalb ist ihr entschiedenster Satz auch derjenige,
der am meisten Begründung verlangt: „kein großes, kein kleines – keines“. Je
umfassender eine Behauptung ausfällt, desto belastbarer müsste ihre Grundlage
sein. Eine Solidaritätserklärung darf selbstverständlich politisch Partei
ergreifen. Sobald sie aber zugleich den Anspruch erhebt, einen Streit über
Tatsachen zu entscheiden, reichen politische Charakterzeugnisse nicht aus.
Andernfalls gilt der eingeforderte Faktencheck ausgerechnet dort nicht, wo die
eigene Gewissheit beginnt.