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Strohmann im Bühnenlicht – Wie man aus Art. 21 GG eine Gesinnungsfrage macht

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  TL;DR: Art. 21 GG prüft keine Gesinnung, sondern ob eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will – und es auch könnte (Potentialität, NPD II). Wer die Debatte wie  Harald Martenstein   zum Kulturkampf „rechts vs. links“ macht, ersetzt Rechtsdogmatik durch Dramaturgie. Warum die Debatte über ein AfD-Verbot juristisch ist – und nicht kulturell Grundlage aller Zitate ist das Video bzw. sein Transkript ab 2:16:24 bis 2:33:09 Prozess gegen Deutschland - Eröffnung: Auftaktplädoyers & Eröffnungsreden Im Theater wird gern mit Licht gearbeitet. Spot an, Argument groß. Spot aus, Zweifel klein. Harald Martenstein durfte im Thalia Theater den Schlussakkord setzen. Sechzehn Minuten Monolog, ein Plädoyer gegen das AfD-Verbot – und gegen jene, die darüber nachdenken. Seine Grundfigur war einfach: Wer die AfD verbieten wolle, wolle „ rechte Politik “ verbieten. Und wer rechte Politik verbieten wolle, schaffe die Demokratie ab. Das klingt nach Ve...