Verfassungsfeinde am Limit

TL;DR: Die JU Berlin-Mitte fordert vorsorglich die Bundeswehr gegen Schülerproteste. Das Grundgesetz lässt einen solchen Einsatz nicht zu. Wer Demonstrationen militärisch unterbinden will, verteidigt nicht die Demokratie, sondern gefährdet ihre Grundrechte.

Politische Grafik der Jungen Union Berlin-Mitte vor dem Brandenburger Tor. Im Vordergrund stehen zwei Bundeswehrsoldaten in Tarnuniform und Helm, dahinter eine Menschenmenge mit Protestschildern. Links oben befindet sich das Logo der JU Berlin-Mitte. In großen blau-weiß-roten Buchstaben steht: „Bundeswehr um Amtshilfe bei den geplanten ‚Schüler‘-Protesten bitten!“ Am unteren Bildrand wird die Forderung wiederholt: „Die geplanten ‚Schüler‘-Proteste müssen unterbunden werden.“ Über der abgedunkelten Grafik liegt die weiße Überschrift „Verfassungsfeinde am Limit“. Die Bildkomposition stellt die Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr gegen Schülerproteste als Angriff auf demokratische Protestrechte dar.

Verfassungsfeinde am Limit

Die Junge Union Berlin-Mitte will die Bundeswehr gegen Schülerproteste mobilisieren. Wer das Grundgesetz verteidigen will, sollte es vielleicht erst einmal lesen.

Es gibt politische Forderungen, die sind dumm. Andere sind gefährlich. Und dann gibt es solche, bei denen sich beides auf eine Weise verbindet, die man bisher eher von autoritären Regimen kannte. Die Junge Union Berlin-Mitte hat eine solche Forderung vorgelegt: Die Bundeswehr solle vorsorglich gegen geplante Schülerproteste eingesetzt werden. Um „Terror wie in Paris“ zu verhindern. Die Demonstrationen müssten „unterbunden“ werden.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Jugendliche wollen gegen Bildungsmisere, steigende Lebenshaltungskosten und Wehrpflicht protestieren. Der christdemokratische Nachwuchs denkt an Soldaten. Wo Schüler ihre Grundrechte wahrnehmen wollen, sieht die Junge Union offenbar einen militärischen Ernstfall. Demokratie, das scheint die Botschaft, ist eine schöne Sache, solange niemand von ihr Gebrauch macht.

Dummerweise steht der Verwirklichung dieser politischen Phantasie das Grundgesetz entgegen. Artikel 87a erlaubt den Einsatz der Streitkräfte im Inneren nur unter eng begrenzten Voraussetzungen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 ausdrücklich festgestellt, dass Gefahren, die von demonstrierenden Menschenmengen ausgehen, keinen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Artikels 35 darstellen. Selbst der innere Notstand gestattet militärisches Eingreifen nur unter extremen Voraussetzungen, insbesondere gegen organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische.

Schüler mit Transparenten gehören nicht dazu. Auch dann nicht, wenn sie frecherweise anderer Meinung sind als die CDU.

Besonders hübsch ist der Versuch, das Ganze als „Amtshilfe“ zu verkaufen. Ein harmloses Verwaltungswort soll kaschieren, was politisch verlangt wird: die militärische Unterbindung einer Versammlung. Aus dem Grundrecht wird eine Bedrohung, aus dem Demonstranten ein potentieller Terrorist und aus der Armee ein Instrument gegen politischen Widerspruch. So funktioniert die sprachliche Vorbereitung autoritärer Politik.

Als Rechtfertigung dient Frankreich. Dort kam es tatsächlich zu schweren Ausschreitungen. Aber Ausschreitungen sind nicht automatisch Terrorismus, und Berlin ist nicht Paris. Die deutschen Organisatoren distanzieren sich ausdrücklich von Gewalt. Dass Extremisten Demonstrationen missbrauchen könnten, ist eine Aufgabe für die Polizei, keine Einladung zum Militäreinsatz.

Und dann ist da noch die Frage des Geldes. Sollte eine Organisation, die solche verfassungswidrigen Maßnahmen fordert, öffentliche Fördermittel erhalten, wäre zu prüfen, wofür diese verwendet werden. Steuerzahler müssen keine politischen Phantasien finanzieren, die darauf hinauslaufen, Grundrechte mit militärischen Mitteln zu beseitigen. Ob und in welcher Höhe die JU Berlin-Mitte tatsächlich öffentliche Mittel bezieht, gehört offengelegt.

Nicht jeder verfassungswidrige Vorschlag macht seine Urheber bereits im juristischen Sinne zu Verfassungsfeinden. Politisch aber ist die Richtung unübersehbar: Wer gegen friedliche Demonstranten Soldaten mobilisieren will, hat ein bemerkenswert gestörtes Verhältnis zur freiheitlichen Demokratie.

Die eigentliche Gefahr für die Verfassung geht in diesem Fall nicht von protestierenden Schülern aus. Sie zeigt sich im autoritären Reflex jener, die sich für ihre natürlichen Verteidiger halten.

Wer die Bundeswehr gegen das Demonstrationsrecht in Stellung bringen will, verteidigt nicht die Verfassung. Er demonstriert, wie wenig er von ihr hält.

 

Beliebte Posts aus diesem Blog

„Antifa bedeutet Palästina?“ – Wenn der Palästina-Nationalismus gegen Antifaschist *innen marschiert

Ein Twitch-Live-Talk als ideologischer Offenbarungseid

Das erwartbare Schweigen der Linken zum Völkermord