Verfassungsfeinde am Limit
TL;DR: Die JU Berlin-Mitte fordert vorsorglich die Bundeswehr gegen Schülerproteste. Das Grundgesetz lässt einen solchen Einsatz nicht zu. Wer Demonstrationen militärisch unterbinden will, verteidigt nicht die Demokratie, sondern gefährdet ihre Grundrechte.

Verfassungsfeinde am Limit
Die Junge Union Berlin-Mitte will die Bundeswehr gegen
Schülerproteste mobilisieren. Wer das Grundgesetz verteidigen will, sollte es
vielleicht erst einmal lesen.
Es gibt politische Forderungen, die sind dumm. Andere sind
gefährlich. Und dann gibt es solche, bei denen sich beides auf eine Weise
verbindet, die man bisher eher von autoritären Regimen kannte. Die Junge Union
Berlin-Mitte hat eine solche Forderung vorgelegt: Die Bundeswehr solle
vorsorglich gegen geplante Schülerproteste eingesetzt werden. Um „Terror wie in
Paris“ zu verhindern. Die Demonstrationen müssten „unterbunden“ werden.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Jugendliche
wollen gegen Bildungsmisere, steigende Lebenshaltungskosten und Wehrpflicht
protestieren. Der christdemokratische Nachwuchs denkt an Soldaten. Wo Schüler
ihre Grundrechte wahrnehmen wollen, sieht die Junge Union offenbar einen
militärischen Ernstfall. Demokratie, das scheint die Botschaft, ist eine schöne
Sache, solange niemand von ihr Gebrauch macht.
Dummerweise steht der Verwirklichung dieser politischen
Phantasie das Grundgesetz entgegen. Artikel 87a erlaubt den Einsatz der
Streitkräfte im Inneren nur unter eng begrenzten Voraussetzungen. Das
Bundesverfassungsgericht hat 2012 ausdrücklich festgestellt, dass Gefahren, die
von demonstrierenden Menschenmengen ausgehen, keinen besonders schweren
Unglücksfall im Sinne des Artikels 35 darstellen. Selbst der innere Notstand
gestattet militärisches Eingreifen nur unter extremen Voraussetzungen,
insbesondere gegen organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische.
Schüler mit Transparenten gehören nicht dazu. Auch dann
nicht, wenn sie frecherweise anderer Meinung sind als die CDU.
Besonders hübsch ist der Versuch, das Ganze als „Amtshilfe“
zu verkaufen. Ein harmloses Verwaltungswort soll kaschieren, was politisch
verlangt wird: die militärische Unterbindung einer Versammlung. Aus dem
Grundrecht wird eine Bedrohung, aus dem Demonstranten ein potentieller
Terrorist und aus der Armee ein Instrument gegen politischen Widerspruch. So
funktioniert die sprachliche Vorbereitung autoritärer Politik.
Als Rechtfertigung dient Frankreich. Dort kam es tatsächlich
zu schweren Ausschreitungen. Aber Ausschreitungen sind nicht automatisch
Terrorismus, und Berlin ist nicht Paris. Die deutschen Organisatoren
distanzieren sich ausdrücklich von Gewalt. Dass Extremisten Demonstrationen
missbrauchen könnten, ist eine Aufgabe für die Polizei, keine Einladung zum
Militäreinsatz.
Und dann ist da noch die Frage des Geldes. Sollte eine
Organisation, die solche verfassungswidrigen Maßnahmen fordert, öffentliche
Fördermittel erhalten, wäre zu prüfen, wofür diese verwendet werden.
Steuerzahler müssen keine politischen Phantasien finanzieren, die darauf
hinauslaufen, Grundrechte mit militärischen Mitteln zu beseitigen. Ob und in
welcher Höhe die JU Berlin-Mitte tatsächlich öffentliche Mittel bezieht, gehört
offengelegt.
Nicht jeder verfassungswidrige Vorschlag macht seine Urheber
bereits im juristischen Sinne zu Verfassungsfeinden. Politisch aber ist die
Richtung unübersehbar: Wer gegen friedliche Demonstranten Soldaten mobilisieren
will, hat ein bemerkenswert gestörtes Verhältnis zur freiheitlichen Demokratie.
Die eigentliche Gefahr für die Verfassung geht in diesem
Fall nicht von protestierenden Schülern aus. Sie zeigt sich im autoritären
Reflex jener, die sich für ihre natürlichen Verteidiger halten.
Wer die Bundeswehr gegen das Demonstrationsrecht in
Stellung bringen will, verteidigt nicht die Verfassung. Er demonstriert, wie
wenig er von ihr hält.