Hat die Partei wieder „immer recht“?

TL;DR: A03 benennt ein reales Problem: Eine sozialistische Partei braucht verbindliche Entscheidungen und gemeinsame Handlungsfähigkeit. Doch Beschlusslage, Mehrheit und „Wille der Basis“ entscheiden nicht darüber, ob eine politische Position wahr oder falsch ist. Mit Rosa Luxemburg und Michael Schumann deshalb zu fragen , wann aus legitimer Einheit im Handeln ein Anspruch auf Geschlossenheit wird, der öffentliche Kritik als mangelnde Solidarität behandelt.

„Wir müssen uns mit aller Konsequenz und selbstkritisch mit einer Parteiauffassung auseinandersetzen, die den Anspruch auf Erkenntnismonopol rechtfertigte.“
— Michael Schumann, auf dem Außerordentlichen Parteitag der SED-PDS am 16. Dezember 1989

Über Beschlusslage, politische Wahrheit und die Grenzen sozialistischer Geschlossenheit

Zur Kritik des Beschlusses „A03: Kritik am Pluralismus (begriff)“, Linksjugend [’solid] Niedersachsen, 19/20 September 2926

A03 beginnt mit einem Einwand, der ernster ist als die übliche Beschwörung des Pluralismus. Eine sozialistische Partei kann nicht jede Differenz zum Selbstzweck erklären und zugleich erwarten, politisch handlungsfähig zu bleiben. Wer gemeinsam kandidiert, organisiert oder Kampagnen führt, braucht Entscheidungen, Zuständigkeiten und Verbindlichkeit. Der Antrag trifft deshalb einen realen Nerv, wenn er warnt, eine Partei ohne Verbindlichkeit könne zum „reinen Wahlverein“ verkommen. Die Alternative kann aber nicht lauten: entweder politische Beliebigkeit oder die moralische Aufrüstung der Mehrheitsentscheidung.

Genau diese Verschiebung vollzieht A03, wenn gewählte Gremien „parteiisch auf der Seite der Beschlusslage und dem Willen der Basis“ stehen sollen. Eine Beschlusslage ist zunächst das Resultat eines demokratischen Verfahrens. Der „Wille der Basis“ klingt dagegen, als habe die Basis nach der Abstimmung aufgehört, aus widersprechenden Mitgliedern zu bestehen. Aus einer Mehrheit wird sprachlich ein einheitliches Subjekt. Die unterlegene Minderheit gehört zwar weiterhin zur Basis, erscheint in dieser Formel aber eigentümlich heimatlos.

Beschlossen ist noch lange nicht begriffen

Das ist kein Stalinismus, und A03 sollte damit nicht gleichgesetzt werden. Gerade eine solche Gleichsetzung würde die Kritik durch historische Übertreibung ruinieren. Interessant ist vielmehr der Mechanismus im Kleinen: Eine Entscheidung darüber, was gemeinsam getan werden soll, erhält den Beigeschmack einer Entscheidung darüber, welche Position politisch legitim vertreten werden darf. Mehrheit, Beschluss und Wahrheit rücken zusammen, obwohl sie verschiedene Kategorien sind. Eine Mehrheit kann entscheiden, welches Flugblatt gedruckt wird. Sie kann nicht per Abstimmung entscheiden, ob seine Analyse stimmt.

Hier hilft auch kein umgekehrter Liberalismus. Dass eine Meinung existiert, macht sie nicht richtig, fortschrittlich oder auch nur interessant. Kritik muss ihren Gegenstand treffen und sich begründen. Aber dass sie einer Organisation schadet, eine Mehrheit ärgert oder einem Beschluss widerspricht, widerlegt sie ebenfalls nicht. Wer politische Wahrheit weder aus dem freien Markt der Meinungen noch aus dem Protokoll einer Mitgliederversammlung beziehen will, muss Argumente prüfen. Das ist mühsamer als Loyalitätsnoten zu verteilen, hat aber den Vorzug, Politik nicht mit Geschäftsordnung zu verwechseln.

Besonders deutlich wird die Unschärfe beim Verhältnis von Kritik und Öffentlichkeit. A03 erklärt einerseits: „Unser Ziel ist keine Zensur, ganz im Gegenteil. Die Debatte muss und darf auch im öffentlichen Raum geführt werden“. Andererseits dürfe Pluralismus kein „Freibrief“ sein, Beschlüsse öffentlich zu „diffamieren oder zu ignorieren, vor allem nicht in der bürgerlichen Presse“. Wer Richtungsstreits über diese Presse führe, breche mit „der solidarischen Praxis“.

Das Problem ist nicht die Kritik an Medienmacht. Bürgerliche Medien sind keine unschuldigen Briefkästen, und politische Konflikte können von ihnen selektiv verstärkt, personalisiert oder gegen eine Organisation gewendet werden. Daraus folgt jedoch keine Sonderlogik der Wahrheit. Ein falsches Argument wird nicht richtig, weil es intern geäußert wird, und ein richtiges nicht falsch, weil eine Zeitung es druckt. Sobald der Ort der Äußerung zum Verdachtsmoment gegen ihren Inhalt wird, verwandelt sich Medienkritik in eine Disziplinartechnik.

Historisch bekommt diese Unterscheidung innerhalb der Linken besonderes Gewicht. Michael Schumann beschrieb 1989 als Teil des zu überwindenden Systems eine Parteiauffassung, die einen „Anspruch auf Erkenntnismonopol“ rechtfertigte. Seine Konsequenz war gerade nicht, unterschiedliche Positionen hinter verschlossenen Türen zu dulden. Demokratische Sicherungen sollten „die Anerkennung unterschiedlicher Meinungen, auch innerhalb der Partei, und ihre Reflexion in den Medien“ gewährleisten. A03 ist mit den von Schumann analysierten Verhältnissen nicht gleichzusetzen. Aber seine Warnung liefert einen brauchbaren Prüfstein: Eine linke Organisation sollte äußerst genau werden, sobald Loyalität bestimmt, wann, wo und in welcher Schärfe Widerspruch erscheinen darf.

Öffentlichkeit nur bei schönem Wetter

Schumanns Diagnose zielte nicht bloß auf falsche Personen. Er sprach von Strukturen und einer Rechtfertigungsideologie, die Machtmissbrauch ermöglichten, und von der „Ausgrenzung der Parteibasis aus allen innerparteilichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen“. Die Lehre daraus ist nicht, jede heutige Organisationsdebatte mit der SED gleichzusetzen. Sie lautet bescheidener und gerade deshalb unbequemer: Institutionen, die sich für emanzipatorisch halten, sind nicht gegen die Versuchung immun, Kritik als Störung der eigenen Handlungsfähigkeit zu behandeln.

A03 konstruiert zudem ein asymmetrisches Spielfeld. „Bürgerlich-reformistische Positionen“ erscheinen als begünstigt, der „linke Flügel“ als strukturell benachteiligt. Von der „bürgerlichen Presse“ sei für dessen Positionen kein Verständnis zu erwarten. Diese Beobachtung kann reale mediale Kräfteverhältnisse benennen. Als Organisationsargument droht sie jedoch, Kritik nach ihrer vermuteten Nutznießerschaft zu sortieren. Dann lautet die Frage nicht mehr zuerst: Ist der Einwand richtig? Sondern: Wem nützt er? Ideologiekritik wird so ausgerechnet dort schwach, wo sie stark sein müsste, weil sie den gesellschaftlichen Ort eines Arguments mit seiner Widerlegung verwechselt.

Selbstdisziplin statt Schweigedisziplin

Rosa Luxemburg bietet einen Gegenbegriff zur falschen Wahl zwischen Vereinzelung und Kommandostruktur. In ihrer Kritik des Zentralismus unterscheidet sie die „Willen- und Gedankenlosigkeit“ mechanischer Disziplin von der „freiwillige[n] Koordinierung von bewußten politischen Handlungen“. Sozialistische Disziplin wäre demnach nicht weniger verbindlich, sondern anders begründet. Sie entsteht aus der Selbsttätigkeit politischer Subjekte, die gemeinsam handeln, weil sie urteilen können, nicht weil das Urteil nach einer Abstimmung dienstlich geschlossen wird.

Darum ist Luxemburgs Begriff des „Selbstzentralismus“ so unbequem für beide Seiten. Er widerspricht dem liberalen Wunsch, Organisation möge nur eine neutrale Herberge privater Ansichten sein. Zugleich widerspricht er dem Organisationsfetisch, der in jeder fortgesetzten Abweichung eine Schwächung des Kollektivs erkennt. Eine sozialistische Organisation muss Entscheidungen treffen können, ohne ihren Mitgliedern nach der Entscheidung die Erkenntnis abzunehmen.

Auch Luxemburgs Formulierung aus der Revolutionsschrift gehört hierher: „Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden“. Das ist kein Loblied auf jede beliebige Meinung. Es bezeichnet die politische Bedingung, unter der Irrtümer überhaupt sichtbar werden können. Wo Opposition nur so lange willkommen ist, wie noch nicht abgestimmt wurde, wird Demokratie zur periodischen Erlaubnis, vor dem Beschluss anderer Meinung gewesen zu sein. Danach beginnt die Saison der Geschlossenheit.

Genau deshalb ist die Formel „Breit und offen in der internen Entscheidungsfindung, aber geschlossen in der Aktion nach außen!“ weniger eindeutig, als ihr Ausrufezeichen behauptet. Was ist Aktion? Die Durchführung einer beschlossenen Demonstration? Das Abstimmungsverhalten eines Mandatsträgers? Ein Interview, in dem ein Mitglied den Beschluss kritisiert? Ein öffentlicher Aufsatz? Ohne klare Grenze kann „Einheit im Handeln“ still zur Einheit der Darstellung werden und „Nach innen kritisch, nach außen solidarisch“ zur freundlicheren Bezeichnung dafür, dass Dissens möglichst im Maschinenraum bleiben soll.

Solidarität wäre dann nicht mehr die Art, wie Genossinnen und Genossen miteinander streiten, sondern ein Filter für das, was Außenstehende erfahren dürfen. Das ist politisch verführerisch, weil jede Organisation ein Interesse an Wirksamkeit, Reputation und Schutz vor feindseliger Instrumentalisierung besitzt. Gerade deshalb braucht sie eine Gegenkraft. Sonst wird aus dem legitimen Interesse an Handlungsfähigkeit ein Organisationsinteresse an Ruhe, und aus Ruhe irgendwann ein Wert an sich.

Die Alternative lautet also weder pluralistische Beliebigkeit noch permanente öffentliche Selbstzerlegung. Eine Partei darf von Funktionsträgern verlangen, Beschlüsse praktisch umzusetzen, Zuständigkeiten einzuhalten und gemeinsame Ressourcen nicht eigenmächtig gegen gemeinsame Entscheidungen einzusetzen. Sie darf aber die fortgesetzte politische Kritik an diesen Entscheidungen nicht mit Illoyalität verwechseln. Das eine betrifft koordiniertes Handeln, das andere die Freiheit des Urteils.

A03 stellt eine richtige Frage und gibt darauf eine Antwort, deren gefährlichster Teil gerade ihre Unbestimmtheit ist. Solange „Geschlossenheit“, „Solidarität“, „Beschlusslage“ und „Wille der Basis“ nicht sauber voneinander getrennt werden, können sie zu moralischen Ersatzbegriffen für politische Begründung werden. Dann muss niemand Kritik verbieten. Es genügt, sie als unsolidarisch, öffentlich schädlich oder gegen den Willen der Basis gerichtet zu markieren. Bürokratischer Zentralismus beginnt nicht erst dort, wo ein Apparat Befehle erteilt. Seine Vorform liegt in der Vorstellung, Organisation könne sich gegen Irrtum schützen, indem sie den Raum des legitimen Widerspruchs ordnet. Eine emanzipatorische Linke braucht das Gegenteil: verbindliches gemeinsames Handeln und die ebenso verbindliche Freiheit, den eigenen Beschluss weiterhin für falsch zu halten.

 



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