Hat die Partei wieder „immer recht“?
TL;DR: A03 benennt ein reales Problem: Eine sozialistische Partei braucht verbindliche Entscheidungen und gemeinsame Handlungsfähigkeit. Doch Beschlusslage, Mehrheit und „Wille der Basis“ entscheiden nicht darüber, ob eine politische Position wahr oder falsch ist. Mit Rosa Luxemburg und Michael Schumann deshalb zu fragen , wann aus legitimer Einheit im Handeln ein Anspruch auf Geschlossenheit wird, der öffentliche Kritik als mangelnde Solidarität behandelt.

„Wir müssen uns mit aller Konsequenz und selbstkritisch mit
einer Parteiauffassung auseinandersetzen, die den Anspruch auf
Erkenntnismonopol rechtfertigte.“
— Michael Schumann, auf dem Außerordentlichen Parteitag der SED-PDS am 16.
Dezember 1989
Über Beschlusslage, politische Wahrheit und die Grenzen
sozialistischer Geschlossenheit
Zur Kritik des Beschlusses „A03:
Kritik am Pluralismus (begriff)“, Linksjugend [’solid] Niedersachsen, 19/20
September 2926
A03 beginnt mit einem Einwand, der ernster ist als die
übliche Beschwörung des Pluralismus. Eine sozialistische Partei kann nicht jede
Differenz zum Selbstzweck erklären und zugleich erwarten, politisch
handlungsfähig zu bleiben. Wer gemeinsam kandidiert, organisiert oder Kampagnen
führt, braucht Entscheidungen, Zuständigkeiten und Verbindlichkeit. Der
Antrag trifft deshalb einen realen Nerv, wenn er warnt, eine Partei ohne
Verbindlichkeit könne zum „reinen Wahlverein“ verkommen. Die Alternative kann
aber nicht lauten: entweder politische Beliebigkeit oder die moralische
Aufrüstung der Mehrheitsentscheidung.
Genau
diese Verschiebung vollzieht A03, wenn gewählte Gremien „parteiisch auf der
Seite der Beschlusslage und dem Willen der Basis“ stehen sollen. Eine
Beschlusslage ist zunächst das Resultat eines demokratischen Verfahrens. Der
„Wille der Basis“ klingt dagegen, als habe die Basis nach der Abstimmung
aufgehört, aus widersprechenden Mitgliedern zu bestehen. Aus einer Mehrheit
wird sprachlich ein einheitliches Subjekt. Die unterlegene Minderheit gehört
zwar weiterhin zur Basis, erscheint in dieser Formel aber eigentümlich
heimatlos.
Beschlossen ist noch lange nicht begriffen
Das ist kein Stalinismus, und A03 sollte damit nicht
gleichgesetzt werden. Gerade eine solche Gleichsetzung würde die Kritik durch
historische Übertreibung ruinieren. Interessant ist vielmehr der Mechanismus im
Kleinen: Eine Entscheidung darüber, was gemeinsam getan werden soll, erhält den
Beigeschmack einer Entscheidung darüber, welche Position politisch legitim
vertreten werden darf. Mehrheit, Beschluss und Wahrheit rücken zusammen, obwohl
sie verschiedene Kategorien sind. Eine Mehrheit kann entscheiden, welches
Flugblatt gedruckt wird. Sie kann nicht per Abstimmung entscheiden, ob seine
Analyse stimmt.
Hier hilft auch kein umgekehrter Liberalismus. Dass eine
Meinung existiert, macht sie nicht richtig, fortschrittlich oder auch nur
interessant. Kritik muss ihren Gegenstand treffen und sich begründen. Aber dass
sie einer Organisation schadet, eine Mehrheit ärgert oder einem Beschluss
widerspricht, widerlegt sie ebenfalls nicht. Wer politische Wahrheit weder aus
dem freien Markt der Meinungen noch aus dem Protokoll einer
Mitgliederversammlung beziehen will, muss Argumente prüfen. Das ist mühsamer
als Loyalitätsnoten zu verteilen, hat aber den Vorzug, Politik nicht mit
Geschäftsordnung zu verwechseln.
Besonders
deutlich wird die Unschärfe beim Verhältnis von Kritik und Öffentlichkeit.
A03 erklärt einerseits: „Unser Ziel ist keine Zensur, ganz im Gegenteil. Die
Debatte muss und darf auch im öffentlichen Raum geführt werden“. Andererseits
dürfe Pluralismus kein „Freibrief“ sein, Beschlüsse öffentlich zu
„diffamieren oder zu ignorieren, vor allem nicht in der bürgerlichen Presse“. Wer
Richtungsstreits über diese Presse führe, breche mit „der solidarischen
Praxis“.
Das Problem ist nicht die Kritik an Medienmacht. Bürgerliche
Medien sind keine unschuldigen Briefkästen, und politische Konflikte können von
ihnen selektiv verstärkt, personalisiert oder gegen eine Organisation gewendet
werden. Daraus folgt jedoch keine Sonderlogik der Wahrheit. Ein falsches
Argument wird nicht richtig, weil es intern geäußert wird, und ein richtiges
nicht falsch, weil eine Zeitung es druckt. Sobald der Ort der Äußerung zum
Verdachtsmoment gegen ihren Inhalt wird, verwandelt sich Medienkritik in eine
Disziplinartechnik.
Historisch bekommt diese Unterscheidung innerhalb der Linken
besonderes Gewicht. Michael
Schumann beschrieb 1989 als Teil des zu überwindenden Systems eine
Parteiauffassung, die einen „Anspruch auf Erkenntnismonopol“ rechtfertigte.
Seine Konsequenz war gerade nicht, unterschiedliche Positionen hinter
verschlossenen Türen zu dulden. Demokratische
Sicherungen sollten „die Anerkennung unterschiedlicher Meinungen, auch
innerhalb der Partei, und ihre Reflexion in den Medien“ gewährleisten. A03 ist
mit den von Schumann analysierten Verhältnissen nicht gleichzusetzen. Aber
seine Warnung liefert einen brauchbaren Prüfstein: Eine linke Organisation
sollte äußerst genau werden, sobald Loyalität bestimmt, wann, wo und in welcher
Schärfe Widerspruch erscheinen darf.
Öffentlichkeit nur bei schönem Wetter
Schumanns Diagnose zielte nicht bloß auf falsche Personen. Er
sprach von Strukturen und einer Rechtfertigungsideologie, die Machtmissbrauch
ermöglichten, und von der „Ausgrenzung der Parteibasis aus allen
innerparteilichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen“. Die Lehre
daraus ist nicht, jede heutige Organisationsdebatte mit der SED gleichzusetzen.
Sie lautet bescheidener und gerade deshalb unbequemer: Institutionen, die sich
für emanzipatorisch halten, sind nicht gegen die Versuchung immun, Kritik als
Störung der eigenen Handlungsfähigkeit zu behandeln.
A03
konstruiert zudem ein asymmetrisches Spielfeld. „Bürgerlich-reformistische
Positionen“ erscheinen als begünstigt, der „linke Flügel“ als strukturell
benachteiligt. Von der „bürgerlichen Presse“ sei für dessen Positionen kein
Verständnis zu erwarten. Diese Beobachtung kann reale mediale
Kräfteverhältnisse benennen. Als Organisationsargument droht sie jedoch, Kritik
nach ihrer vermuteten Nutznießerschaft zu sortieren. Dann lautet die Frage
nicht mehr zuerst: Ist der Einwand richtig? Sondern: Wem nützt er?
Ideologiekritik wird so ausgerechnet dort schwach, wo sie stark sein müsste,
weil sie den gesellschaftlichen Ort eines Arguments mit seiner Widerlegung
verwechselt.
Selbstdisziplin statt Schweigedisziplin
Rosa
Luxemburg bietet einen Gegenbegriff zur falschen Wahl zwischen Vereinzelung und
Kommandostruktur. In ihrer Kritik des Zentralismus unterscheidet sie die
„Willen- und Gedankenlosigkeit“ mechanischer Disziplin von der „freiwillige[n] Koordinierung
von bewußten politischen Handlungen“. Sozialistische Disziplin wäre demnach
nicht weniger verbindlich, sondern anders begründet. Sie entsteht aus der
Selbsttätigkeit politischer Subjekte, die gemeinsam handeln, weil sie urteilen
können, nicht weil das Urteil nach einer Abstimmung dienstlich geschlossen
wird.
Darum
ist Luxemburgs Begriff des „Selbstzentralismus“ so unbequem für beide
Seiten. Er widerspricht dem liberalen Wunsch, Organisation möge nur eine
neutrale Herberge privater Ansichten sein. Zugleich widerspricht er dem
Organisationsfetisch, der in jeder fortgesetzten Abweichung eine Schwächung des
Kollektivs erkennt. Eine sozialistische Organisation muss Entscheidungen
treffen können, ohne ihren Mitgliedern nach der Entscheidung die Erkenntnis
abzunehmen.
Auch
Luxemburgs Formulierung aus der Revolutionsschrift gehört hierher:
„Freiheit ist immer Freiheit des anders Denkenden“. Das ist kein Loblied auf
jede beliebige Meinung. Es bezeichnet die politische Bedingung, unter der
Irrtümer überhaupt sichtbar werden können. Wo Opposition nur so lange
willkommen ist, wie noch nicht abgestimmt wurde, wird Demokratie zur
periodischen Erlaubnis, vor dem Beschluss anderer Meinung gewesen zu sein.
Danach beginnt die Saison der Geschlossenheit.
Genau
deshalb ist die Formel „Breit und offen in der internen
Entscheidungsfindung, aber geschlossen in der Aktion nach außen!“ weniger
eindeutig, als ihr Ausrufezeichen behauptet. Was ist Aktion? Die Durchführung
einer beschlossenen Demonstration? Das Abstimmungsverhalten eines
Mandatsträgers? Ein Interview, in dem ein Mitglied den Beschluss kritisiert?
Ein öffentlicher Aufsatz? Ohne klare Grenze kann „Einheit im Handeln“ still zur
Einheit der Darstellung werden und „Nach innen kritisch, nach außen
solidarisch“ zur freundlicheren Bezeichnung dafür, dass Dissens möglichst im
Maschinenraum bleiben soll.
Solidarität wäre dann nicht mehr die Art, wie Genossinnen
und Genossen miteinander streiten, sondern ein Filter für das, was
Außenstehende erfahren dürfen. Das ist politisch verführerisch, weil jede
Organisation ein Interesse an Wirksamkeit, Reputation und Schutz vor
feindseliger Instrumentalisierung besitzt. Gerade deshalb braucht sie eine
Gegenkraft. Sonst wird aus dem legitimen Interesse an Handlungsfähigkeit ein
Organisationsinteresse an Ruhe, und aus Ruhe irgendwann ein Wert an sich.
Die Alternative lautet also weder pluralistische
Beliebigkeit noch permanente öffentliche Selbstzerlegung. Eine Partei darf von
Funktionsträgern verlangen, Beschlüsse praktisch umzusetzen, Zuständigkeiten
einzuhalten und gemeinsame Ressourcen nicht eigenmächtig gegen gemeinsame
Entscheidungen einzusetzen. Sie darf aber die fortgesetzte politische Kritik an
diesen Entscheidungen nicht mit Illoyalität verwechseln. Das eine betrifft
koordiniertes Handeln, das andere die Freiheit des Urteils.
A03 stellt eine richtige Frage und gibt darauf eine Antwort,
deren gefährlichster Teil gerade ihre Unbestimmtheit ist. Solange
„Geschlossenheit“, „Solidarität“, „Beschlusslage“ und „Wille der Basis“ nicht
sauber voneinander getrennt werden, können sie zu moralischen Ersatzbegriffen
für politische Begründung werden. Dann muss niemand Kritik verbieten. Es
genügt, sie als unsolidarisch, öffentlich schädlich oder gegen den Willen der
Basis gerichtet zu markieren. Bürokratischer Zentralismus beginnt nicht erst dort,
wo ein Apparat Befehle erteilt. Seine Vorform liegt in der Vorstellung,
Organisation könne sich gegen Irrtum schützen, indem sie den Raum des legitimen
Widerspruchs ordnet. Eine emanzipatorische Linke braucht das Gegenteil:
verbindliches gemeinsames Handeln und die ebenso verbindliche Freiheit, den
eigenen Beschluss weiterhin für falsch zu halten.