Gegen jeden Antisemitismus, sofern er nur religiös ist?
TL;DR: Der Kreisverband Die Linke im Kreis Konstanz erklärt seine Solidarität mit Jüdischen Menschen, die „allein aufgrund ihres Glaubens“ angegriffen werden. Genau diese Formulierung verengt Antisemitismus auf Religionsfeindschaft und blendet rassistische, verschwörungsideologische oder als „Protest“ aus. Gleichzeitig verwendet der Kreisverband selbst einen weiteren Antisemitismusbegriff, wenn er Politik und Medien die kollektive Vereinnahmung jüdischer Menschen vorwirft. Der Widerspruch: Der Begriff wird eng, sobald die eigene Sprache zur Debatte steht, und weit, wenn politische Gegner kritisiert werden. Wer „jeden Antisemitismus“ bekämpfen will, wie der Beschluss des Bundesparteitages am 21. Juni 2026 es auch für Die Linke im Kreis Konstanz verspricht, muss auch mit antisemitischen Mustern im eigenen politischen Umfeld rechnen.
Wie der Kreisverband Die Linke im Kreis Konstanz den
Begriff Antisemitismus erst verengt und ihn anschließend als
Herrschaftsinstrument denunziert
Der Kreisverband Die Linke im Kreis Konstanz beginnt seinen
Instagram-Post unter der Überschrift „Antisemitismus
als Kampfbegriff einer autoritären Gesellschaft“ mit einem großen
Versprechen. Auf
Slide 2 heißt es: „Unsere Solidarität ist unteilbar und gilt ausnahmslos
allen unterdrückten Menschen.“ Wenige Zeilen später wird diese Solidarität
konkretisiert. Sie gelte „selbstverständlich allen Jüdinnen und Juden, die sich
allein aufgrund ihres Glaubens tagtäglichen Anfeindungen und Angriffen
ausgesetzt sehen“.
An diesem „allein“ hängt mehr, als es zunächst
scheint. Es ist ein kleines Wort, aber es verengt den Gegenstand beträchtlich.
Moderner Antisemitismus richtet sich, sogar nach der Definition
der Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (JDA) aus dem Jahr 2021,
eben nicht bloß gegen Menschen als Angehörige einer Religion. Den Nürnberger
Gesetzen war der persönliche Glaube gleichgültig. Sie bestimmten jüdische
Zugehörigkeit über Abstammung und legten fest: „Jude ist, wer von mindestens
drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammt.“
Taufe oder Atheismus boten Jüdischen Menschen keinen Schutz.
Der rassistische Antisemit fragt nicht nach koscherem Essen, der
Verschwörungsideologe nicht nach dem letzten Synagogenbesuch. Wer einen
jüdischen Menschen für die Politik Israels verantwortlich macht, verlangt
vorher keinen Religionsnachweis. Selbst Nichtjuden können Ziel antisemitischer
Angriffe werden, wenn der Täter sie für Juden hält. Der Antisemit braucht
keinen gläubigen Juden. Sein eigenes Bild vom „Juden“ genügt ihm.
Beispielhaft dafür verwenden Täter:innen im Zusammenhang mit
Angriffen auch dann auf Basis einer Antisemitischen Grundeinstellung in
beleidigender Absicht die Markierung „Jude“, wenn
sie (vermutlich) nicht davon ausgingen, tatsächlich Jüdischen Menschen
gegenüberzustehen. „Das ist beispielsweise vielfach der Fall bei
Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen von Fußballfans. Ende
September griffen in Aachen Fans von Alemannia Aachen im Anschluss an ein Spiel
Anhänger:innen des FC Erzgebirge Aue an, als diese in ihren Autos an einer
Ampel warteten. Die Aachen-Fans riefen unter anderem „Ihr Juden“, verursachten
massiven Schaden an den Autos und versuchten, die Betroffenen aus ihren
Fahrzeugen zu ziehen. Die Betroffenen wurden durch Glassplitter verletzt und
erlitten Schnittverletzungen.“
Nur wenige Sätze in
Slide 2 später beruft sich der Kreisverband selbst auf die deutsche Geschichte:
„Die deutsche Geschichte hat gezeigt, wozu dieser Hass führen kann und wir
tragen hier historische Verantwortung!“ Ausgerechnet diese Geschichte zeigt
jedoch, wie unzureichend die vorherige Verengung ist. Auschwitz wird als
moralischer Bezugspunkt aufgerufen, nachdem Antisemitismus sprachlich auf
Feindschaft gegen einen Glauben reduziert wurde.
Der enge und der weite Antisemitismus
Auf Slide 4 sieht
die Sache plötzlich anders aus. Dort wirft der Kreisverband Politik und
Medien eine „antisemitische Vereinnahmung“ vor, weil „Jüdinnen und Juden
weltweit ungefragt in die Rolle von Repräsentanten eines hochmilitarisierten
Nationalstaates gedrängt“ würden.
Hier reicht der Begriff Antisemitismus auf einmal weiter.
Und das zu Recht: Menschen allein aufgrund ihres Jüdischseins politisch zu
kollektivieren und für Israel in Haftung zu nehmen, kann antisemitisch sein.
Nur passt diese Einsicht schlecht zu der wenige Slides zuvor gewählten
Beschränkung auf Angriffe „allein aufgrund ihres Glaubens“.
So arbeitet der Beitrag mit zwei unterschiedlichen
Reichweiten desselben Begriffs. Wenn von jüdischen Opfern die Rede
ist, erscheint Antisemitismus vor allem als religiös motivierte Feindschaft.
Sobald politische Gegner ins Visier geraten, umfasst er auch Kollektivierung
und politische Zuschreibungen. Dann „agiert“ antisemitisch, wer jüdische
Menschen entsprechend vereinnahmt und „jüdisches Leben als ideologisches
Schutzschild für geopolitische Bündnistreue“ benutze, so Slide 4.
Diese Verschiebung prägt den gesamten Post. Schon der Titel
„Antisemitismus
als Kampfbegriff einer autoritären Gesellschaft“ lenkt die Aufmerksamkeit
weg vom Antisemitismus und hin zu seiner Benennung. Der Begriff wird
zunächst eng gefasst. Danach nimmt seine angebliche politische
Instrumentalisierung breiten Raum ein.
„Wer aber versucht,
Solidarität mit den Menschen in Palästina durch eine gezielte
Instrumentalisierung des Antisemitismus-Begriffs zu brechen“, so der
Kreisverband auf Slide 2 & 3 , lasse „schwindende
Empathie“ und das „Aufgeben
eigenständiger politischer Analysen“ erkennen. Damit verändert sich auch
die Richtung des Verdachts. Unter Beobachtung steht nun vor allem, wer
Antisemitismus zum Thema macht.
Auf Slide 3 folgen Staatsräson, Militarisierung, die „herrschende Klasse“,
Profitinteressen und geopolitische Bündnistreue. Der zuvor eng definierte
Antisemitismus bekommt als Vorwurf gegen politische Gegner plötzlich
gesellschaftliche Größe. Für die Beschreibung jüdischer Verfolgung genügt der
Glaube; bei der Kritik an den Kritikern reicht der Begriff bis hinein in Staat,
Medien und politische Ökonomie.
Dass es dabei womöglich um mehr geht als um eine einzelne
missglückte Formulierung, legt eine „Gemeinsame Erklärung zum Parteiaustritt“
nahe. Die mir vorliegt. Drei Mitglieder der Linken in Konstanz erklären darin
ihren Austritt, darunter ein aktives Kreisvorstandsmitglied und die dortige
Kreisgeschäftsführerin. Sie berichten, Versuche, „Kritik an der israelischen
Regierung von antisemitischen Stereotypen abzugrenzen“, seien abgelehnt worden.
Außerdem beklagen sie eine „hartnäckige Weigerung,
gegenseitige Sensibilität aufzubringen und die Perspektive anderer anerkennen
zu wollen – etwa wenn die jüdische Gemeinde oder Betroffene bestimmte Parolen,
Symbole und Redewendungen als bedrohlich empfinden“.
Eine Austrittserklärung ist kein neutraler
Untersuchungsbericht. Sie stammt von Beteiligten eines Konflikts und muss auch
so gelesen werden. Trotzdem beschreibt sie ziemlich genau die Spannung, die
bereits im Instagram-Post sichtbar wird: Sobald die eigene Sprache Gegenstand
der Kritik ist, scheint der Antisemitismusbegriff eng zu werden. Geht es
dagegen um das Verhalten politischer Gegner, wird er deutlich weiter gefasst.
Die Ausgetretenen formulieren ihren Anspruch so: „Es muss
möglich sein, die Verbrechen der israelischen Regierungsführung unter Netanjahu
sowie des Rechtsextremen Ben-Gvir und die humanitäre Katastrophe in Gaza scharf
zu kritisieren, ohne Betroffenen ihre Sichtweise abzusprechen oder auf
Holocaust-Gleichsetzungen zurückzugreifen.“
Das ist kein Verbot scharfer Kritik an Israel und seiner Regierung.
Es verlangt eine Unterscheidung: Kritik an der israelischen Regierung soll
möglich sein, ohne antisemitische Stereotype oder Holocaust-Vergleiche gegen
Einwände zu immunisieren. Im Instagram-Post bleibt für diese Differenzierung
wenig Platz. Seine politische Dramaturgie kennt vor allem die Solidarität
mit Palästina auf der einen und die Instrumentalisierung des
Antisemitismusbegriffs auf der anderen Seite.
Auch der Anspruch der Bundespartei ist weiter gefasst. Sie
erklärt nach dem Beschluss
des Bundesparteitages am 21. Juni 2026, an der Seite von Jüdinnen und Juden „im Kampf
gegen jeden Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens“ zu stehen.
Dieses „jeden“ ist entscheidend. Rassistischer, verschwörungsideologischer oder
israelbezogener Antisemitismus lässt sich nicht sinnvoll unter Feindschaft
gegen einen religiösen Glauben zusammenfassen.
Die Verengung beginnt in Slide 2 deshalb schon vor der Rede
von der „Instrumentalisierung“.
Sie steckt in der Frage, was überhaupt als Antisemitismus sichtbar gemacht
wird.
Daraus folgt nicht, dass der Kreisverband säkularen Jüdischen
Menschen die Solidarität verweigern will. Das behauptet der Post nicht, und
alles andere wäre Spekulation. Man muss ihm keine Absicht unterstellen. Es
reicht, seinen Wortlaut ernst zu nehmen. Gerade dort, wo die Solidarität mit
jüdischen Menschen ausdrücklich beschrieben wird, verschwinden zentrale Formen
antisemitischer Verfolgung hinter der Formel „allein aufgrund ihres Glaubens“.
Am Ende gerät der Beitrag deshalb mit seinen eigenen
Aussagen in Konflikt. Er erkennt an, dass die politische Kollektivierung
jüdischer Menschen antisemitisch sein kann, beschreibt ihre Verfolgung
zuvor aber über den Glauben. Er beruft sich auf die deutsche Geschichte und
verwendet zugleich eine Formulierung, die den rassistischen Kern des nationalsozialistischen
Antisemitismus nicht erfasst. Und während er Solidarität gegen
Antisemitismus verspricht, widmet er einen erheblichen Teil seiner
Argumentation dem Verdacht, der Antisemitismusbegriff selbst werde als
politisches Werkzeug missbraucht.
Die „unteilbare Solidarität“ scheitert damit nicht an ihrem
Anspruch. Sie scheitert an der begrifflichen Arbeit, die nötig wäre, um ihn
einzulösen.