Gegen jeden Antisemitismus, sofern er nur religiös ist?

TL;DR: Der Kreisverband Die Linke im Kreis Konstanz erklärt seine Solidarität mit Jüdischen Menschen, die „allein aufgrund ihres Glaubens“ angegriffen werden. Genau diese Formulierung verengt Antisemitismus auf Religionsfeindschaft und blendet rassistische, verschwörungsideologische oder als „Protest“ aus. Gleichzeitig verwendet der Kreisverband selbst einen weiteren Antisemitismusbegriff, wenn er Politik und Medien die kollektive Vereinnahmung jüdischer Menschen vorwirft. Der Widerspruch: Der Begriff wird eng, sobald die eigene Sprache zur Debatte steht, und weit, wenn politische Gegner kritisiert werden. Wer „jeden Antisemitismus“ bekämpfen will, wie der Beschluss des Bundesparteitages am 21. Juni 2026 es auch für Die Linke im Kreis Konstanz verspricht, muss auch mit antisemitischen Mustern im eigenen politischen Umfeld rechnen.



Wie der Kreisverband Die Linke im Kreis Konstanz den Begriff Antisemitismus erst verengt und ihn anschließend als Herrschaftsinstrument denunziert

Der Kreisverband Die Linke im Kreis Konstanz beginnt seinen Instagram-Post unter der Überschrift „Antisemitismus als Kampfbegriff einer autoritären Gesellschaft“ mit einem großen Versprechen. Auf Slide 2 heißt es: „Unsere Solidarität ist unteilbar und gilt ausnahmslos allen unterdrückten Menschen.“ Wenige Zeilen später wird diese Solidarität konkretisiert. Sie gelte „selbstverständlich allen Jüdinnen und Juden, die sich allein aufgrund ihres Glaubens tagtäglichen Anfeindungen und Angriffen ausgesetzt sehen“.

An diesem „allein“ hängt mehr, als es zunächst scheint. Es ist ein kleines Wort, aber es verengt den Gegenstand beträchtlich.

Moderner Antisemitismus richtet sich, sogar nach der Definition der Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (JDA) aus dem Jahr 2021, eben nicht bloß gegen Menschen als Angehörige einer Religion. Den Nürnberger Gesetzen war der persönliche Glaube gleichgültig. Sie bestimmten jüdische Zugehörigkeit über Abstammung und legten fest: „Jude ist, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammt.

Taufe oder Atheismus boten Jüdischen Menschen keinen Schutz. Der rassistische Antisemit fragt nicht nach koscherem Essen, der Verschwörungsideologe nicht nach dem letzten Synagogenbesuch. Wer einen jüdischen Menschen für die Politik Israels verantwortlich macht, verlangt vorher keinen Religionsnachweis. Selbst Nichtjuden können Ziel antisemitischer Angriffe werden, wenn der Täter sie für Juden hält. Der Antisemit braucht keinen gläubigen Juden. Sein eigenes Bild vom „Juden“ genügt ihm.

Beispielhaft dafür verwenden Täter:innen im Zusammenhang mit Angriffen auch dann auf Basis einer Antisemitischen Grundeinstellung in beleidigender Absicht die Markierung „Jude“, wenn sie (vermutlich) nicht davon ausgingen, tatsächlich Jüdischen Menschen gegenüberzustehen. „Das ist beispielsweise vielfach der Fall bei Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppierungen von Fußballfans. Ende September griffen in Aachen Fans von Alemannia Aachen im Anschluss an ein Spiel Anhänger:innen des FC Erzgebirge Aue an, als diese in ihren Autos an einer Ampel warteten. Die Aachen-Fans riefen unter anderem „Ihr Juden“, verursachten massiven Schaden an den Autos und versuchten, die Betroffenen aus ihren Fahrzeugen zu ziehen. Die Betroffenen wurden durch Glassplitter verletzt und erlitten Schnittverletzungen.“

Nur wenige Sätze in Slide 2 später beruft sich der Kreisverband selbst auf die deutsche Geschichte: „Die deutsche Geschichte hat gezeigt, wozu dieser Hass führen kann und wir tragen hier historische Verantwortung!“ Ausgerechnet diese Geschichte zeigt jedoch, wie unzureichend die vorherige Verengung ist. Auschwitz wird als moralischer Bezugspunkt aufgerufen, nachdem Antisemitismus sprachlich auf Feindschaft gegen einen Glauben reduziert wurde.

Der enge und der weite Antisemitismus

Auf Slide 4 sieht die Sache plötzlich anders aus. Dort wirft der Kreisverband Politik und Medien eine „antisemitische Vereinnahmung“ vor, weil „Jüdinnen und Juden weltweit ungefragt in die Rolle von Repräsentanten eines hochmilitarisierten Nationalstaates gedrängt“ würden.

Hier reicht der Begriff Antisemitismus auf einmal weiter. Und das zu Recht: Menschen allein aufgrund ihres Jüdischseins politisch zu kollektivieren und für Israel in Haftung zu nehmen, kann antisemitisch sein. Nur passt diese Einsicht schlecht zu der wenige Slides zuvor gewählten Beschränkung auf Angriffe „allein aufgrund ihres Glaubens“.

So arbeitet der Beitrag mit zwei unterschiedlichen Reichweiten desselben Begriffs. Wenn von jüdischen Opfern die Rede ist, erscheint Antisemitismus vor allem als religiös motivierte Feindschaft. Sobald politische Gegner ins Visier geraten, umfasst er auch Kollektivierung und politische Zuschreibungen. Dann „agiert“ antisemitisch, wer jüdische Menschen entsprechend vereinnahmt und „jüdisches Leben als ideologisches Schutzschild für geopolitische Bündnistreue“ benutze, so Slide 4.

Diese Verschiebung prägt den gesamten Post. Schon der Titel „Antisemitismus als Kampfbegriff einer autoritären Gesellschaft“ lenkt die Aufmerksamkeit weg vom Antisemitismus und hin zu seiner Benennung. Der Begriff wird zunächst eng gefasst. Danach nimmt seine angebliche politische Instrumentalisierung breiten Raum ein.

Wer aber versucht, Solidarität mit den Menschen in Palästina durch eine gezielte Instrumentalisierung des Antisemitismus-Begriffs zu brechen“, so der Kreisverband auf Slide 2 & 3 , lasse „schwindende Empathie“ und das „Aufgeben eigenständiger politischer Analysen“ erkennen. Damit verändert sich auch die Richtung des Verdachts. Unter Beobachtung steht nun vor allem, wer Antisemitismus zum Thema macht.

Auf Slide 3 folgen Staatsräson, Militarisierung, die „herrschende Klasse“, Profitinteressen und geopolitische Bündnistreue. Der zuvor eng definierte Antisemitismus bekommt als Vorwurf gegen politische Gegner plötzlich gesellschaftliche Größe. Für die Beschreibung jüdischer Verfolgung genügt der Glaube; bei der Kritik an den Kritikern reicht der Begriff bis hinein in Staat, Medien und politische Ökonomie.

Dass es dabei womöglich um mehr geht als um eine einzelne missglückte Formulierung, legt eine „Gemeinsame Erklärung zum Parteiaustritt“ nahe. Die mir vorliegt. Drei Mitglieder der Linken in Konstanz erklären darin ihren Austritt, darunter ein aktives Kreisvorstandsmitglied und die dortige Kreisgeschäftsführerin. Sie berichten, Versuche, „Kritik an der israelischen Regierung von antisemitischen Stereotypen abzugrenzen“, seien abgelehnt worden.

Außerdem beklagen sie eine „hartnäckige Weigerung, gegenseitige Sensibilität aufzubringen und die Perspektive anderer anerkennen zu wollen – etwa wenn die jüdische Gemeinde oder Betroffene bestimmte Parolen, Symbole und Redewendungen als bedrohlich empfinden“.

Eine Austrittserklärung ist kein neutraler Untersuchungsbericht. Sie stammt von Beteiligten eines Konflikts und muss auch so gelesen werden. Trotzdem beschreibt sie ziemlich genau die Spannung, die bereits im Instagram-Post sichtbar wird: Sobald die eigene Sprache Gegenstand der Kritik ist, scheint der Antisemitismusbegriff eng zu werden. Geht es dagegen um das Verhalten politischer Gegner, wird er deutlich weiter gefasst.

Die Ausgetretenen formulieren ihren Anspruch so: „Es muss möglich sein, die Verbrechen der israelischen Regierungsführung unter Netanjahu sowie des Rechtsextremen Ben-Gvir und die humanitäre Katastrophe in Gaza scharf zu kritisieren, ohne Betroffenen ihre Sichtweise abzusprechen oder auf Holocaust-Gleichsetzungen zurückzugreifen.“

Das ist kein Verbot scharfer Kritik an Israel und seiner Regierung. Es verlangt eine Unterscheidung: Kritik an der israelischen Regierung soll möglich sein, ohne antisemitische Stereotype oder Holocaust-Vergleiche gegen Einwände zu immunisieren. Im Instagram-Post bleibt für diese Differenzierung wenig Platz. Seine politische Dramaturgie kennt vor allem die Solidarität mit Palästina auf der einen und die Instrumentalisierung des Antisemitismusbegriffs auf der anderen Seite.

Auch der Anspruch der Bundespartei ist weiter gefasst. Sie erklärt nach dem Beschluss des Bundesparteitages am 21. Juni 2026,  an der Seite von Jüdinnen und Juden „im Kampf gegen jeden Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens“ zu stehen. Dieses „jeden“ ist entscheidend. Rassistischer, verschwörungsideologischer oder israelbezogener Antisemitismus lässt sich nicht sinnvoll unter Feindschaft gegen einen religiösen Glauben zusammenfassen.

Die Verengung beginnt in Slide 2 deshalb schon vor der Rede von der „Instrumentalisierung“. Sie steckt in der Frage, was überhaupt als Antisemitismus sichtbar gemacht wird.

Daraus folgt nicht, dass der Kreisverband säkularen Jüdischen Menschen die Solidarität verweigern will. Das behauptet der Post nicht, und alles andere wäre Spekulation. Man muss ihm keine Absicht unterstellen. Es reicht, seinen Wortlaut ernst zu nehmen. Gerade dort, wo die Solidarität mit jüdischen Menschen ausdrücklich beschrieben wird, verschwinden zentrale Formen antisemitischer Verfolgung hinter der Formel „allein aufgrund ihres Glaubens“.

Am Ende gerät der Beitrag deshalb mit seinen eigenen Aussagen in Konflikt. Er erkennt an, dass die politische Kollektivierung jüdischer Menschen antisemitisch sein kann, beschreibt ihre Verfolgung zuvor aber über den Glauben. Er beruft sich auf die deutsche Geschichte und verwendet zugleich eine Formulierung, die den rassistischen Kern des nationalsozialistischen Antisemitismus nicht erfasst. Und während er Solidarität gegen Antisemitismus verspricht, widmet er einen erheblichen Teil seiner Argumentation dem Verdacht, der Antisemitismusbegriff selbst werde als politisches Werkzeug missbraucht.

Die „unteilbare Solidarität“ scheitert damit nicht an ihrem Anspruch. Sie scheitert an der begrifflichen Arbeit, die nötig wäre, um ihn einzulösen.


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