44 Prozent Machtanspruch
TL;DR: Sachsen-Anhalts BSW Spitzenkandidatin Claudia Wittig erklärt es am 06. September, nur wenige Minuten nach der 1 Prognose zut Landtagswahl für „völlig undemokratisch“, die AfD bei 44 Prozent nicht an einer Regierung zu beteiligen. Damit verwechselt sie Wahlerfolg mit Regierungsanspruch: 44 Prozent müssen parlamentarisch repräsentiert werden, begründen aber kein Recht auf Regierungsmacht. Wer eine AfD-Regierungsbeteiligung ablehnt, entrechtet deren Wähler nicht. Wittig verkauft so die Anerkennung eines Machtanspruchs als Respekt vor dem Wählerwillen – und macht aus einer politischen Entscheidung gegen die AfD vermeintlich ein Demokratieproblem.
Sachsen-Anhalts BSW-Spitzenkandidatin Claudia Wittig
bereitet mit dem Satz, es sei „völlig undemokratisch, die AfD nicht an einer
Regierung zu beteiligen“, die Unterstützung der Machtübernahme der AfD vor.
Sie verkauft die Anerkennung eines Machtanspruchs als Anerkennung des
Wählerwillens.
Man muss Claudia Wittig dankbar sein für die Genauigkeit,
mit der sie sagt, was sie offenbar denkt. Wo andere noch um „Brandmauer“,
„Abgrenzung“ und „Sachpolitik“ herumreden, liefert Sachsen-AnhaltsBSW-Spitzenkandidatin die Gebrauchsanweisung gleich mit: „Wenn 44 Prozent der
Wähler die AfD gewählt haben, wäre es meiner Meinung nach völlig
undemokratisch, die AfD nicht an einer Regierung zu beteiligen.“
Wittigs neue Mathematik
Das ist ein bemerkenswerter Satz. Nicht weil Wittig mit der
AfD reden will. Auch nicht, weil sie Anträgen der AfD zustimmen könnte. Sondern
weil sie aus einem Wahlergebnis einen Regierungsanspruch macht.
44 Prozent sind in Wittigs neuer Mathematik offenbar mehr
als 56 Prozent. Die 44 Prozent, die AfD wählen, erteilen ihrer Partei nach
dieser Logik einen Auftrag zum Regieren. Die 56 Prozent, die sie nicht wählen,
erteilen dagegen offenbar keinen Auftrag, eine Regierung ohne die AfD zu
bilden. So verwandelt sich parlamentarische Demokratie in eine merkwürdige
Veranstaltung, bei der zwar alle Stimmen gezählt werden, einige anschließend
aber politisch schwerer wiegen als andere.
Dabei ist die Angelegenheit von bestürzender Einfachheit.
Wer 44 Prozent bekommt, hat 44 Prozent. Er hat nicht 50 Prozent, nicht 51 und
schon gar keinen verfassungsmäßigen Anspruch auf einen Ministerposten. In einer
parlamentarischen Demokratie regiert, wer eine parlamentarische Mehrheit
organisieren kann. Können Parteien, die zusammen 56 Prozent repräsentieren,
eine Regierung bilden, dann ist eine solche Regierung nicht „völlig
undemokratisch“. Sie ist ein ziemlich gewöhnliches Resultat parlamentarischer Mehrheitsbildung.
Wittigs Kunststück besteht darin, etwas anderes daraus zu
machen.
Sie verwandelt die Nichtbeteiligung einer Partei an der
Regierung in die Nichtbeteiligung ihrer Wähler an der Demokratie.
Das sind zwei vollständig verschiedene Dinge.
Keinem AfD-Wähler wird sein Wahlrecht genommen, wenn die AfD
in der Opposition sitzt. Kein AfD-Abgeordneter verliert deshalb sein Mandat.
Die Partei kann reden, beantragen, abstimmen, Untersuchungsausschüsse
verlangen, die Regierung kontrollieren und bei der nächsten Wahl versuchen,
eine Mehrheit zu gewinnen. Genau dafür gibt es ein Parlament und eine
Opposition.
Wittig aber behandelt Opposition beinahe wie Entrechtung.
Damit übernimmt sie ausgerechnet die Erzählung, mit der die
AfD seit Jahren aus ihrer parlamentarischen Isolation politisches Kapital
schlägt: Wer uns nicht mitregieren lässt, missachtet unsere Wähler.
Alice Weidel hat verstanden, was ihr da geschenkt wird. „So
geht demokratische Politik“, jubelt sie und lobt: „In der Sache reden, anstatt
Brandmauern hochzuziehen.“
Natürlich gefällt ihr das. Eine politische Grenze, deren
Überwindung die AfD aus eigener Kraft nicht geschafft hat, wird ihr nun von
einer anderen Partei als demokratische Pflicht erklärt.
Wittig nennt das Sachlichkeit.
„Wir haben ja, von Anfang an gesagt, dass wir immer in der
Sache entscheiden werden“, sagt sie. Und: „Es gibt natürlich Projekte, die wir
uns mit der AfD sehr gut vorstellen könnten, zu machen.“
Das kleine Wort „natürlich“ verdient Aufmerksamkeit.
Natürlich kann man mit der AfD Projekte machen. Natürlich
kann man ihre Regierungsbeteiligung für ein Gebot der Demokratie erklären.
Natürlich ist das alles keine politische Annäherung, sondern bloß Sachpolitik.
Und wer darin eine Verschiebung erkennt, hat vermutlich wieder diese lästige
„Brandmauer“ im Kopf.
Politik wird auf diese Weise von Politik gereinigt.
Es gibt angeblich nur noch „spezifische Projekte, die gut
für das Land sind“. Ob mit AfD oder anderen Parteien, sagt Wittig.
„Gut für das Land“ ist eine jener Formeln, in denen
sämtliche gesellschaftlichen Gegensätze verschwinden. Der Unternehmer und seine
Beschäftigten, der Wohnungskonzern und seine Mieter, der Millionär und die
Bürgergeldempfängerin werden für einen Augenblick zu Mitgliedern einer großen
Interessengemeinschaft namens Sachsen-Anhalt. Was dieser imaginären
Gemeinschaft nützt, soll offenbar jenseits von rechts und links feststellbar
sein.
Nur: Ein Land hat keinen Geldbeutel, keine Miete, keinen
Tarifvertrag und keinen Arbeitsplatz. Menschen haben Interessen, und diese
Interessen widersprechen einander. Politik entscheidet darüber, welche davon
sich durchsetzen.
Wer stattdessen vom Guten „für das Land“ spricht, hat den
politischen Maßstab deshalb nicht abgeschafft. Er hat ihn nur versteckt.
Und gerade darin liegt das Angebot an die AfD.
Denn man muss sich mit ihr nicht über Weltanschauungen
verständigen, wenn man vorher erklärt, Weltanschauungen spielten bei der
Zusammenarbeit keine Rolle. Man muss keinen förmlichen Pakt schließen. Man
findet einfach ein erstes Projekt, das „gut für das Land“ ist. Danach ein
zweites. Dann stellt man fest, dass Zusammenarbeit möglich ist. Schließlich
erscheint ihre Verweigerung als verantwortungslos. Und irgendwann gilt nicht
mehr die Zusammenarbeit mit der AfD als begründungsbedürftig, sondern deren Ablehnung.
Wittig ist auf diesem Weg bereits erstaunlich weit.
Sie sagt nicht nur: Wir stimmen einem vernünftigen Antrag
auch dann zu, wenn er von der AfD kommt.
Die Sachbezogene Politik des BSW als Flankierung der AfD Machtübernahme
Sie sagt: Es wäre „völlig undemokratisch“, die AfD bei
entsprechendem Wahlergebnis nicht an einer Regierung zu beteiligen.
Das ist der entscheidende Schritt.
Aus parlamentarischer Tolerierung wird demokratische
Verpflichtung. Aus Wahlerfolg wird Machtanspruch. Aus der Entscheidung anderer
Parteien, keine Koalition mit der AfD einzugehen, wird ein Verstoß gegen
Demokratie.
Die AfD muss dafür nicht einmal ihre Gegner überzeugen. Es
genügt, wenn ihre möglichen Partner anfangen, ihre Begriffe zu übernehmen.
Besonders hübsch wird die Konstruktion dort, wo Wittiggleichzeitig erklärt: „Ich möchte Herrn Siegmund nicht wählen“, aber ebensowenig Herrn Schulze. Stattdessen soll ein „überparteilicher Ministerpräsident“
her. Die Gesellschaft sei gespalten, das BSW müsse „vermitteln“.
Der überparteiliche Retter gehört zum zuverlässigsten
Personalbestand deutscher Politikphantasie. Wenn politische Gegensätze
unangenehm werden, soll jemand auftreten, der angeblich über ihnen steht und
nur noch das Vernünftige tut.
Doch wer zwischen einer Partei, deren Regierungsanspruch man
gerade zum Gebot der Demokratie erklärt hat, und ihren Gegnern „vermittelt“,
steht nicht außerhalb des Konflikts. Er verändert ihn.
Die entscheidende Leistung des Vermittlers besteht dann
darin, die zuvor bestehende Grenze selbst zum Problem zu erklären.
Nicht mehr die Frage, weshalb man einer extrem rechten
Partei staatliche Macht übertragen sollte, steht im Mittelpunkt. Plötzlich
lautet die Frage, mit welchem Recht man sie ihr verweigert.
Damit ist der politische Perspektivwechsel vollzogen.
Man muss eine Machtübernahme nicht begeistert begrüßen, um
sie vorzubereiten. Es reicht, ihre Verhinderung für demokratisch anstößig zu
erklären.
Man muss Herrn Siegmund nicht zum Ministerpräsidenten
wählen. Es genügt zunächst, denjenigen, die ihn nicht wählen und seine Partei
nicht an der Regierung beteiligen wollen, mitzuteilen, ihr Verhalten sei
„völlig undemokratisch“.
Der Rest kann weiterhin „sachbezogen“ heißen.
Das Praktische an dieser Sprache ist, dass hinterher niemand
etwas gewollt haben muss. Man hat nicht die AfD normalisiert; man hat „in der
Sache entschieden“. Man hat ihr keinen Machtanspruch zugestanden; man hat „die
Wähler respektiert“. Man hat keine politische Grenze beseitigt; man hat „die
Spaltung überwunden“. Und man hat schon gar nicht rechts gehandelt, sondernausschließlich das getan, was „gut für das Land“ war.
Die Geschichte politischer Anpassung ist reich an Menschen,
die immer nur den nächsten vernünftigen Schritt getan haben wollen.
Wittigs Satz verdient deshalb, sehr genau festgehalten zuwerden: „Wenn 44 Prozent der Wähler die AfD gewählt haben, wäre es meiner
Meinung nach völlig undemokratisch, die AfD nicht an einer Regierung zu
beteiligen.“
Nein.
Undemokratisch wäre es, 44 Prozent zu 51 Prozent zu
erklären.
Undemokratisch wäre es, einer Partei einen Anspruch auf
Regierungsgewalt zuzuschreiben, den ihr weder Stimmenanteil noch
parlamentarische Mehrheit verschaffen.
Undemokratisch wäre es vor allem, den Bürgern einzureden,
sie hätten mit ihrer Stimme nicht bloß Abgeordnete gewählt, sondern einer
Partei einen Anspruch auf staatliche Macht verliehen, den andere Parteien
gefälligst einzulösen hätten.
44 Prozent der Wähler können verlangen, dass ihre 44 Prozent
gezählt werden.
Sie können nicht verlangen, dass die anderen 56 Prozent
vergessen werden.
Claudia Wittig nennt die Regierungsbeteiligung der AfD
Respekt vor dem Wählerwillen. Tatsächlich macht sie aus dem Wählerwillen etwas,
was er in einer parlamentarischen Demokratie gerade nicht ist: einen
Regierungsbefehl.
Und Alice Weidel applaudiert.
Sie weiß warum.