44 Prozent Machtanspruch

TL;DR: Sachsen-Anhalts BSW Spitzenkandidatin Claudia Wittig erklärt es am 06. September, nur wenige Minuten nach der 1 Prognose zut Landtagswahl  für „völlig undemokratisch“, die AfD bei 44 Prozent nicht an einer Regierung zu beteiligen. Damit verwechselt sie Wahlerfolg mit Regierungsanspruch: 44 Prozent müssen parlamentarisch repräsentiert werden, begründen aber kein Recht auf Regierungsmacht. Wer eine AfD-Regierungsbeteiligung ablehnt, entrechtet deren Wähler nicht. Wittig verkauft so die Anerkennung eines Machtanspruchs als Respekt vor dem Wählerwillen – und macht aus einer politischen Entscheidung gegen die AfD vermeintlich ein Demokratieproblem.

Zwei Frauen stehen mit Mikrofonen in einem Fernsehstudio. Links spricht Claudia Witting, BSW-Spitzenkandidatin, im rosafarbenen Blazer; rechts hört ihr eine Frau im dunklen Anzug zu. Über dem Bild steht in großer weißer Schrift: „44 Prozent Machtanspruch“.

Sachsen-Anhalts BSW-Spitzenkandidatin Claudia Wittig bereitet mit dem Satz, es sei „völlig undemokratisch, die AfD nicht an einer Regierung zu beteiligen“, die Unterstützung der Machtübernahme der AfD vor. Sie verkauft die Anerkennung eines Machtanspruchs als Anerkennung des Wählerwillens.

Man muss Claudia Wittig dankbar sein für die Genauigkeit, mit der sie sagt, was sie offenbar denkt. Wo andere noch um „Brandmauer“, „Abgrenzung“ und „Sachpolitik“ herumreden, liefert Sachsen-AnhaltsBSW-Spitzenkandidatin die Gebrauchsanweisung gleich mit: „Wenn 44 Prozent der Wähler die AfD gewählt haben, wäre es meiner Meinung nach völlig undemokratisch, die AfD nicht an einer Regierung zu beteiligen.“

Wittigs neue Mathematik

Das ist ein bemerkenswerter Satz. Nicht weil Wittig mit der AfD reden will. Auch nicht, weil sie Anträgen der AfD zustimmen könnte. Sondern weil sie aus einem Wahlergebnis einen Regierungsanspruch macht.

44 Prozent sind in Wittigs neuer Mathematik offenbar mehr als 56 Prozent. Die 44 Prozent, die AfD wählen, erteilen ihrer Partei nach dieser Logik einen Auftrag zum Regieren. Die 56 Prozent, die sie nicht wählen, erteilen dagegen offenbar keinen Auftrag, eine Regierung ohne die AfD zu bilden. So verwandelt sich parlamentarische Demokratie in eine merkwürdige Veranstaltung, bei der zwar alle Stimmen gezählt werden, einige anschließend aber politisch schwerer wiegen als andere.

Dabei ist die Angelegenheit von bestürzender Einfachheit. Wer 44 Prozent bekommt, hat 44 Prozent. Er hat nicht 50 Prozent, nicht 51 und schon gar keinen verfassungsmäßigen Anspruch auf einen Ministerposten. In einer parlamentarischen Demokratie regiert, wer eine parlamentarische Mehrheit organisieren kann. Können Parteien, die zusammen 56 Prozent repräsentieren, eine Regierung bilden, dann ist eine solche Regierung nicht „völlig undemokratisch“. Sie ist ein ziemlich gewöhnliches Resultat parlamentarischer Mehrheitsbildung.

Wittigs Kunststück besteht darin, etwas anderes daraus zu machen.

Sie verwandelt die Nichtbeteiligung einer Partei an der Regierung in die Nichtbeteiligung ihrer Wähler an der Demokratie.

Das sind zwei vollständig verschiedene Dinge.

Keinem AfD-Wähler wird sein Wahlrecht genommen, wenn die AfD in der Opposition sitzt. Kein AfD-Abgeordneter verliert deshalb sein Mandat. Die Partei kann reden, beantragen, abstimmen, Untersuchungsausschüsse verlangen, die Regierung kontrollieren und bei der nächsten Wahl versuchen, eine Mehrheit zu gewinnen. Genau dafür gibt es ein Parlament und eine Opposition.

Wittig aber behandelt Opposition beinahe wie Entrechtung.

Damit übernimmt sie ausgerechnet die Erzählung, mit der die AfD seit Jahren aus ihrer parlamentarischen Isolation politisches Kapital schlägt: Wer uns nicht mitregieren lässt, missachtet unsere Wähler.

Alice Weidel hat verstanden, was ihr da geschenkt wird. „So geht demokratische Politik“, jubelt sie und lobt: „In der Sache reden, anstatt Brandmauern hochzuziehen.“

Natürlich gefällt ihr das. Eine politische Grenze, deren Überwindung die AfD aus eigener Kraft nicht geschafft hat, wird ihr nun von einer anderen Partei als demokratische Pflicht erklärt.

Wittig nennt das Sachlichkeit.

„Wir haben ja, von Anfang an gesagt, dass wir immer in der Sache entscheiden werden“, sagt sie. Und: „Es gibt natürlich Projekte, die wir uns mit der AfD sehr gut vorstellen könnten, zu machen.“

Das kleine Wort „natürlich“ verdient Aufmerksamkeit.

Natürlich kann man mit der AfD Projekte machen. Natürlich kann man ihre Regierungsbeteiligung für ein Gebot der Demokratie erklären. Natürlich ist das alles keine politische Annäherung, sondern bloß Sachpolitik. Und wer darin eine Verschiebung erkennt, hat vermutlich wieder diese lästige „Brandmauer“ im Kopf.

Politik wird auf diese Weise von Politik gereinigt.

Es gibt angeblich nur noch „spezifische Projekte, die gut für das Land sind“. Ob mit AfD oder anderen Parteien, sagt Wittig.

„Gut für das Land“ ist eine jener Formeln, in denen sämtliche gesellschaftlichen Gegensätze verschwinden. Der Unternehmer und seine Beschäftigten, der Wohnungskonzern und seine Mieter, der Millionär und die Bürgergeldempfängerin werden für einen Augenblick zu Mitgliedern einer großen Interessengemeinschaft namens Sachsen-Anhalt. Was dieser imaginären Gemeinschaft nützt, soll offenbar jenseits von rechts und links feststellbar sein.

Nur: Ein Land hat keinen Geldbeutel, keine Miete, keinen Tarifvertrag und keinen Arbeitsplatz. Menschen haben Interessen, und diese Interessen widersprechen einander. Politik entscheidet darüber, welche davon sich durchsetzen.

Wer stattdessen vom Guten „für das Land“ spricht, hat den politischen Maßstab deshalb nicht abgeschafft. Er hat ihn nur versteckt.

Und gerade darin liegt das Angebot an die AfD.

Denn man muss sich mit ihr nicht über Weltanschauungen verständigen, wenn man vorher erklärt, Weltanschauungen spielten bei der Zusammenarbeit keine Rolle. Man muss keinen förmlichen Pakt schließen. Man findet einfach ein erstes Projekt, das „gut für das Land“ ist. Danach ein zweites. Dann stellt man fest, dass Zusammenarbeit möglich ist. Schließlich erscheint ihre Verweigerung als verantwortungslos. Und irgendwann gilt nicht mehr die Zusammenarbeit mit der AfD als begründungsbedürftig, sondern deren Ablehnung.

Wittig ist auf diesem Weg bereits erstaunlich weit.

Sie sagt nicht nur: Wir stimmen einem vernünftigen Antrag auch dann zu, wenn er von der AfD kommt.

Die Sachbezogene Politik des BSW als Flankierung  der AfD Machtübernahme

Sie sagt: Es wäre „völlig undemokratisch“, die AfD bei entsprechendem Wahlergebnis nicht an einer Regierung zu beteiligen.

Das ist der entscheidende Schritt.

Aus parlamentarischer Tolerierung wird demokratische Verpflichtung. Aus Wahlerfolg wird Machtanspruch. Aus der Entscheidung anderer Parteien, keine Koalition mit der AfD einzugehen, wird ein Verstoß gegen Demokratie.

Die AfD muss dafür nicht einmal ihre Gegner überzeugen. Es genügt, wenn ihre möglichen Partner anfangen, ihre Begriffe zu übernehmen.

Besonders hübsch wird die Konstruktion dort, wo Wittiggleichzeitig erklärt: „Ich möchte Herrn Siegmund nicht wählen“, aber ebensowenig Herrn Schulze. Stattdessen soll ein „überparteilicher Ministerpräsident“ her. Die Gesellschaft sei gespalten, das BSW müsse „vermitteln“.

Der überparteiliche Retter gehört zum zuverlässigsten Personalbestand deutscher Politikphantasie. Wenn politische Gegensätze unangenehm werden, soll jemand auftreten, der angeblich über ihnen steht und nur noch das Vernünftige tut.

Doch wer zwischen einer Partei, deren Regierungsanspruch man gerade zum Gebot der Demokratie erklärt hat, und ihren Gegnern „vermittelt“, steht nicht außerhalb des Konflikts. Er verändert ihn.

Die entscheidende Leistung des Vermittlers besteht dann darin, die zuvor bestehende Grenze selbst zum Problem zu erklären.

Nicht mehr die Frage, weshalb man einer extrem rechten Partei staatliche Macht übertragen sollte, steht im Mittelpunkt. Plötzlich lautet die Frage, mit welchem Recht man sie ihr verweigert.

Damit ist der politische Perspektivwechsel vollzogen.

Man muss eine Machtübernahme nicht begeistert begrüßen, um sie vorzubereiten. Es reicht, ihre Verhinderung für demokratisch anstößig zu erklären.

Man muss Herrn Siegmund nicht zum Ministerpräsidenten wählen. Es genügt zunächst, denjenigen, die ihn nicht wählen und seine Partei nicht an der Regierung beteiligen wollen, mitzuteilen, ihr Verhalten sei „völlig undemokratisch“.

Der Rest kann weiterhin „sachbezogen“ heißen.

Das Praktische an dieser Sprache ist, dass hinterher niemand etwas gewollt haben muss. Man hat nicht die AfD normalisiert; man hat „in der Sache entschieden“. Man hat ihr keinen Machtanspruch zugestanden; man hat „die Wähler respektiert“. Man hat keine politische Grenze beseitigt; man hat „die Spaltung überwunden“. Und man hat schon gar nicht rechts gehandelt, sondernausschließlich das getan, was „gut für das Land“ war.

Die Geschichte politischer Anpassung ist reich an Menschen, die immer nur den nächsten vernünftigen Schritt getan haben wollen.

Wittigs Satz verdient deshalb, sehr genau festgehalten zuwerden: „Wenn 44 Prozent der Wähler die AfD gewählt haben, wäre es meiner Meinung nach völlig undemokratisch, die AfD nicht an einer Regierung zu beteiligen.“

Nein.

Undemokratisch wäre es, 44 Prozent zu 51 Prozent zu erklären.

Undemokratisch wäre es, einer Partei einen Anspruch auf Regierungsgewalt zuzuschreiben, den ihr weder Stimmenanteil noch parlamentarische Mehrheit verschaffen.

Undemokratisch wäre es vor allem, den Bürgern einzureden, sie hätten mit ihrer Stimme nicht bloß Abgeordnete gewählt, sondern einer Partei einen Anspruch auf staatliche Macht verliehen, den andere Parteien gefälligst einzulösen hätten.

44 Prozent der Wähler können verlangen, dass ihre 44 Prozent gezählt werden.

Sie können nicht verlangen, dass die anderen 56 Prozent vergessen werden.

Claudia Wittig nennt die Regierungsbeteiligung der AfD Respekt vor dem Wählerwillen. Tatsächlich macht sie aus dem Wählerwillen etwas, was er in einer parlamentarischen Demokratie gerade nicht ist: einen Regierungsbefehl.

Und Alice Weidel applaudiert.

Sie weiß warum.

 

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