Keine Toleranz der Intoleranz: Das verlogene Gedenken der AfD

 TL;DR: Ein Kranz macht noch keine demokratische Haltung. Die AfD beruft sich auf den Widerstand gegen Hitler, während sie Geschichte relativiert, Gegner diffamiert und Intoleranz normalisiert. Demokratie darf das nicht mit Toleranz verwechseln.

Grafische Texttafel mit einem Zitat von Karl Popper auf beigem Hintergrund. Der Text lautet „Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet und die Toleranz mit ihnen.“ Unter dem Zitat steht die Quellenangabe: „Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, 1945“.  Über dem Zitat liegt in großer, weißer Schrift der Blog-Titel: „Keine Toleranz der Intoleranz: Das verlogene Gedanken der AfD“. Links am Rand verläuft eine schmale vertikale rote Linie als grafisches Element.

„Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet und die Toleranz mit ihnen.“ (Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, 1945)

Der AfD-Kranz im Bendlerblock war kein Zeichen des Erinnerns, sondern der Versuch, sich an den Toten des Widerstands politisch reinzuwaschen.

Am Ende war der Kranz beschädigt, und damit schien der Skandal gefunden. Tobias Korenke, Großneffe des evangelischen Theologen und NS-Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer, hatte versucht, das Gebinde der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Bendlerblock zu entfernen. Sicherheitskräfte griffen ein. Ein Fotograf sah ein Handgemenge, die Öffentlichkeit bekam ein Bild, und die Ordnung hatte ihren Störer.

Nur war der beschädigte Kranz nicht der Affront. Der Affront bestand darin, dass er dort lag.

Korenke erklärte, viele Nachkommen empfänden „wirklich große Wut“, wenn die AfD am 20. Juli Kränze niederlege. Karl Schenk Graf Stauffenberg, der Enkel des Hitler-Attentäters, hielt dagegen, man dürfe einer im Bundestag vertretenen Partei die Niederlegung nicht verwehren. Zugleich nannte er den Umgang der AfD mit seinem Großvater „ganz grauenhaft und ganz widerlich“. Der Widerspruch ist keiner. Das Recht auf Teilnahme macht eine Geste zulässig. Es macht sie nicht glaubwürdig.

Der Staat lädt die Fraktionen ein, weil er nach Geschäftsordnung verfährt. Geschichte hat keine Geschäftsordnung. Sie lässt sich nicht dadurch beruhigen, dass jeder, der einen Sitz im Parlament besitzt, auch einen Platz im moralischen Familienalbum erhält. Der Kranz der AfD war formal korrekt und politisch verlogen. Gerade diese Verbindung macht ihn so brauchbar.

Der Kranz als Waschzettel

Die AfD beansprucht den Widerstand gegen Hitler wie eine historische Leihgabe. Sie stellt den Kranz ab, nimmt das Foto mit und hofft, das eine werde das andere schon beglaubigen. Wer am Bendlerblock steht, so die stumme Botschaft, könne nicht auf der falschen Seite der Geschichte stehen. Als ob ein Gebinde die Reden seiner Absender überdecken könnte.

Doch die Reden sind bekannt. Alexander Gauland erklärte die Zeit des Nationalsozialismus zum „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte. Andere AfD-Vertreter wollten politische Gegner „entsorgen“, sprachen von „regierenden Verbrechern“ oder kündigten „wohltemperierte Grausamkeit“ an. Das sind nicht bloß missglückte Metaphern aus einem überhitzten Bierzelt. Sprache sortiert die Welt. Wer Menschen als Abfall beschreibt, muss sich nicht wundern, wenn Anhänger irgendwann nach der Müllabfuhr fragen.

Tanit Koch nennt die Kranzniederlegung Heuchelei: Eine Partei beklage den „Schuldkult“, wolle Geschichtslehrpläne verändern und verbreite völkische Thesen, während sie sich am Ort der Erschießung Stauffenbergs und seiner Mitverschwörer in die Tradition des Widerstands stelle. Das Verfahren ist simpel. Erst wird die historische Schuld verkleinert, dann wird der historische Widerstand vergrößert, bis beides in die eigene Wahlkampfbroschüre passt.

So wird aus Stauffenberg kein konservativer Offizier in einer konkreten historischen Lage, sondern eine Chiffre für jeden, der sich von einer gewählten Regierung verfolgt fühlt. Der Widerstand gegen eine mörderische Diktatur schrumpft zum Kostüm für den Protest gegen Maskenpflicht, Migration oder einen Bundeskanzler. Noch auf einer AfD-nahen Bühne wurde mit Blick auf Friedrich Merz gefragt, wo Stauffenberg sei, „wenn man ihn mal wirklich braucht“; Parteiprominenz saß daneben, der Saal lachte, eine vernehmbare Distanzierung blieb aus. Am Vormittag der Attentäter als Dekoration, am Abend das Attentat als Pointe: So viel historische Beweglichkeit muss man erst einmal aufbringen.

Die Frage lautet deshalb nicht, wem das Gedenken gehört. Es gehört weder den Familien noch den Parteien, weder dem Staat noch den Feuilletons. Aber es bedeutet etwas. Wer Nationalsozialismus verharmlost, die Erinnerung an seine Verbrechen als Last behandelt und demokratische Regierungen in die Nähe einer Diktatur rückt, kann den Widerstand nicht zugleich als Persilschein benutzen. Er darf einen Kranz niederlegen. Die Öffentlichkeit darf ihn als das lesen, was er ist: ein Waschzettel für eine schmutzige Politik.

Die Stiftung 20. Juli 1944 formulierte höflicher. Vieles, wofür die AfD stehe, widerspreche den Überzeugungen der Widerständler; die Gedenkfeier sei kein Ort parteipolitischer Inszenierung. Das ist institutionelle Sprache für einen einfachen Befund: Ein Ritual verliert seinen Sinn, wenn es nur noch die Anwesenheit protokolliert und nicht mehr fragt, wofür die Anwesenden stehen.

Toleranz ist kein Freibrief

Karl Popper hat das Problem 1945 beschrieben. „Uneingeschränkte Toleranz“, schrieb er, führe zum Verschwinden der Toleranz, wenn eine Gesellschaft nicht bereit sei, sich gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen . Dieser Satz wird gern wie ein Schlagstock herumgereicht. Dabei war Popper genauer als viele seiner Verehrer.

Er forderte nicht, jede falsche, radikale oder widerwärtige Meinung zu verbieten. Solange man ihr mit Argumenten und öffentlicher Kritik beikommen könne, sei Unterdrückung „höchst unvernünftig“. Die Grenze sah er dort, wo die Gegner der offenen Gesellschaft rationale Auseinandersetzung verweigern, ihre Anhänger gegen Argumente immunisieren und dazu raten, Einwände „mit Fäusten und Pistolen“ zu beantworten. Toleranz endet also nicht beim schlechten Gedanken, sondern bei der organisierten Zerstörung jener Bedingungen, unter denen Gedanken überhaupt noch öffentlich bestritten werden können.

Genau deshalb ist die Gewaltfrage keine Fußnote. Der VBRG hat Fälle aus dem Umfeld von AfD-Funktionären, Mandatsträgern und Anhängern dokumentiert: Angriffe auf Journalisten, Gegendemonstranten, Menschen, die von Rassismus betroffen sind, und Vertreter demokratischer Parteien. Die juristischen Stände unterscheiden sich; manche Urteile waren rechtskräftig, andere nicht, in weiteren Fällen wurde lediglich ermittelt. Wer daraus eine pauschale Kollektivschuld konstruiert, ersetzt Recht durch Gesinnungsrechnung. Wer darin gar kein Muster erkennen will, ersetzt Urteilskraft durch Parteipresse.

Zu diesem Muster gehören nicht nur Schläge, Reizgas oder Fahrzeuge als Waffen. Dazu gehört auch die Sprache, die den Gegner vorab zum legitimen Ziel erklärt. Ein niedersächsischer AfD-Abgeordneter soll über die Grünen gesagt haben: „Die muss man niedertreten und dann weg“; die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts der Bedrohung . In anderen dokumentierten Fällen wurden Journalisten bedroht oder angegriffen, Gegendemonstranten verletzt und rassistisch Markierte zum Ziel gemacht. Die Gewalt fällt nicht vom Himmel. Sie findet Wörter vor.

Der VBRG beschreibt zudem eine vertraute Täter-Opfer-Umkehr: Angeklagte inszenierten sich als Bedrohte und beriefen sich auf Notwehr; Parteifunktionäre stellten sich demonstrativ vor Verurteilte oder bemühten sich, Imageschäden zu begrenzen. Auch das ist politisch lehrreich. Wer zuerst Feinde markiert und sich nach dem Angriff zum Opfer erklärt, beherrscht eine alte Technik: Die Faust erscheint als Verteidigung, weil das Gesicht des anderen zuvor zur Provokation erklärt wurde.

Das heißt nicht, dass jedes AfD-Mitglied gewalttätig wäre oder jede Zuspitzung in eine Straftat mündete. Es heißt, dass eine Partei für das Klima verantwortlich ist, das sie erzeugt. Wenn politische Gegner „Verbrecher“, „Volksfeinde“ oder zu entsorgendes Material heißen, wirkt der spätere Übergriff nicht mehr wie der Bruch mit der Propaganda, sondern wie ihre Übersetzung.

Eine Demokratie beweist ihre Stärke daher nicht, indem sie alles gleich behandelt. Gleichheit vor dem Gesetz verlangt, zwischen Meinung und Bedrohung, Verdacht und Beweis, Anklage und Urteil zu unterscheiden. Politische Urteilskraft verlangt zugleich, Zusammenhänge nicht so lange zu zerlegen, bis nichts mehr zusammenhängt.

Darum ist auch ein mögliches AfD-Verbotsverfahren weder Erlösung noch Sakrileg. Es wäre ein rechtsstaatliches Prüfverfahren, kein Exorzismus. Ein Verbot könnte Strukturen zerschlagen, Finanzierung begrenzen und institutionelle Macht beschneiden. Es würde Rassismus, autoritäre Sehnsucht und die Lust an der historischen Selbstentlastung nicht aus den Köpfen entfernen. Parteien lassen sich verbieten; gesellschaftliche Ursachen müssen bearbeitet werden.

Wehrhafte Demokratie beginnt deshalb vor dem Gerichtssaal: beim Schutz Bedrohter, bei konsequenter Strafverfolgung, politischer Bildung, sozialer Sicherheit und öffentlichem Widerspruch. Sie muss ihren Gegnern Verfahren garantieren, gerade weil diese Verfahren verachten. Darin liegt kein Widerspruch, sondern der Unterschied.

Der Kranz im Bendlerblock sollte an die Toten erinnern. Tatsächlich sollte er die Lebenden vergessen lassen, wer ihn niedergelegt hat. Vielleicht besteht die nächste Aufgabe des Gedenkens deshalb nicht darin, jedes Gebinde unberührt zu lassen, sondern jede politische Geste auf ihren Absender zurückzuführen. Was wäre eine Erinnerungskultur wert, die sich vor beschädigten Blumen mehr fürchtet als vor beschädigter Demokratie?

 

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