Keine Toleranz der Intoleranz: Das verlogene Gedenken der AfD
TL;DR: Ein Kranz macht noch keine demokratische Haltung. Die AfD beruft sich auf den Widerstand gegen Hitler, während sie Geschichte relativiert, Gegner diffamiert und Intoleranz normalisiert. Demokratie darf das nicht mit Toleranz verwechseln.
„Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet und die Toleranz mit ihnen.“ (Karl Popper, Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, 1945)
Der AfD-Kranz im Bendlerblock war kein Zeichen des
Erinnerns, sondern der Versuch, sich an den Toten des Widerstands politisch
reinzuwaschen.
Am Ende war der Kranz beschädigt, und damit schien der
Skandal gefunden. Tobias Korenke, Großneffe des evangelischen Theologen und
NS-Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer,
hatte versucht, das Gebinde der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Bendlerblock zu
entfernen. Sicherheitskräfte griffen ein. Ein Fotograf sah ein Handgemenge, die
Öffentlichkeit bekam ein Bild, und die Ordnung hatte ihren Störer.
Nur war der beschädigte Kranz nicht der Affront. Der Affront
bestand darin, dass er dort lag.
Korenke erklärte, viele
Nachkommen empfänden „wirklich große Wut“, wenn die AfD am 20. Juli Kränze
niederlege. Karl Schenk Graf Stauffenberg, der Enkel des
Hitler-Attentäters, hielt dagegen, man dürfe einer im Bundestag vertretenen
Partei die Niederlegung nicht verwehren. Zugleich
nannte er den Umgang der AfD mit seinem Großvater „ganz grauenhaft und ganz
widerlich“. Der Widerspruch ist keiner. Das Recht auf Teilnahme macht eine
Geste zulässig. Es macht sie nicht glaubwürdig.
Der Staat lädt die Fraktionen ein, weil er nach
Geschäftsordnung verfährt. Geschichte hat keine Geschäftsordnung. Sie lässt
sich nicht dadurch beruhigen, dass jeder, der einen Sitz im Parlament besitzt,
auch einen Platz im moralischen Familienalbum erhält. Der Kranz der AfD war
formal korrekt und politisch verlogen. Gerade diese Verbindung macht ihn so
brauchbar.
Der Kranz als Waschzettel
Die AfD beansprucht den Widerstand gegen Hitler wie eine
historische Leihgabe. Sie stellt den Kranz ab, nimmt das Foto mit und hofft,
das eine werde das andere schon beglaubigen. Wer am Bendlerblock steht, so die
stumme Botschaft, könne nicht auf der falschen Seite der Geschichte stehen. Als
ob ein Gebinde die Reden seiner Absender überdecken könnte.
Doch die Reden sind bekannt. Alexander
Gauland erklärte die Zeit des Nationalsozialismus zum „Vogelschiss“ in der
deutschen Geschichte. Andere AfD-Vertreter wollten politische Gegner
„entsorgen“, sprachen von „regierenden Verbrechern“ oder kündigten
„wohltemperierte Grausamkeit“ an. Das sind nicht bloß missglückte Metaphern aus
einem überhitzten Bierzelt. Sprache sortiert die Welt. Wer Menschen als Abfall
beschreibt, muss sich nicht wundern, wenn Anhänger irgendwann nach der
Müllabfuhr fragen.
Tanit
Koch nennt die Kranzniederlegung Heuchelei: Eine Partei beklage den
„Schuldkult“, wolle Geschichtslehrpläne verändern und verbreite völkische
Thesen, während sie sich am Ort der Erschießung Stauffenbergs und seiner
Mitverschwörer in die Tradition des Widerstands stelle. Das Verfahren ist
simpel. Erst wird die historische Schuld verkleinert, dann wird der historische
Widerstand vergrößert, bis beides in die eigene Wahlkampfbroschüre passt.
So wird aus Stauffenberg kein konservativer Offizier in
einer konkreten historischen Lage, sondern eine Chiffre für jeden, der sich von
einer gewählten Regierung verfolgt fühlt. Der Widerstand gegen eine mörderische
Diktatur schrumpft zum Kostüm für den Protest gegen Maskenpflicht, Migration
oder einen Bundeskanzler. Noch
auf einer AfD-nahen Bühne wurde mit Blick auf Friedrich Merz gefragt, wo
Stauffenberg sei, „wenn man ihn mal wirklich braucht“; Parteiprominenz saß
daneben, der Saal lachte, eine vernehmbare Distanzierung blieb aus. Am
Vormittag der Attentäter als Dekoration, am Abend das Attentat als Pointe: So
viel historische Beweglichkeit muss man erst einmal aufbringen.
Die Frage lautet deshalb nicht, wem das Gedenken gehört. Es
gehört weder den Familien noch den Parteien, weder dem Staat noch den
Feuilletons. Aber es bedeutet etwas. Wer Nationalsozialismus verharmlost, die
Erinnerung an seine Verbrechen als Last behandelt und demokratische Regierungen
in die Nähe einer Diktatur rückt, kann den Widerstand nicht zugleich als
Persilschein benutzen. Er darf einen Kranz niederlegen. Die Öffentlichkeit darf
ihn als das lesen, was er ist: ein Waschzettel für eine schmutzige Politik.
Die
Stiftung 20. Juli 1944 formulierte höflicher. Vieles, wofür die AfD stehe,
widerspreche den Überzeugungen der Widerständler; die Gedenkfeier sei kein Ort
parteipolitischer Inszenierung. Das ist institutionelle Sprache für einen
einfachen Befund: Ein Ritual verliert seinen Sinn, wenn es nur noch die
Anwesenheit protokolliert und nicht mehr fragt, wofür die Anwesenden stehen.
Toleranz ist kein Freibrief
Karl Popper hat das Problem 1945 beschrieben. „Uneingeschränkte
Toleranz“, schrieb er, führe zum Verschwinden der Toleranz, wenn eine
Gesellschaft nicht bereit sei, sich gegen die Angriffe der Intoleranz zu
verteidigen . Dieser Satz wird gern wie ein Schlagstock herumgereicht.
Dabei war Popper genauer als viele seiner Verehrer.
Er forderte
nicht, jede falsche, radikale oder widerwärtige Meinung zu verbieten.
Solange man ihr mit Argumenten und öffentlicher Kritik beikommen könne, sei
Unterdrückung „höchst unvernünftig“. Die Grenze sah er dort, wo die Gegner der
offenen Gesellschaft rationale Auseinandersetzung verweigern, ihre Anhänger
gegen Argumente immunisieren und dazu raten, Einwände „mit Fäusten und
Pistolen“ zu beantworten. Toleranz endet also nicht beim schlechten Gedanken,
sondern bei der organisierten Zerstörung jener Bedingungen, unter denen
Gedanken überhaupt noch öffentlich bestritten werden können.
Genau deshalb ist die Gewaltfrage keine Fußnote. Der
VBRG hat Fälle aus dem Umfeld von AfD-Funktionären, Mandatsträgern und
Anhängern dokumentiert: Angriffe auf Journalisten, Gegendemonstranten,
Menschen, die von Rassismus betroffen sind, und Vertreter demokratischer
Parteien. Die juristischen Stände unterscheiden sich; manche Urteile waren
rechtskräftig, andere nicht, in weiteren Fällen wurde lediglich ermittelt. Wer
daraus eine pauschale Kollektivschuld konstruiert, ersetzt Recht durch
Gesinnungsrechnung. Wer darin gar kein Muster erkennen will, ersetzt
Urteilskraft durch Parteipresse.
Zu diesem Muster gehören nicht nur Schläge, Reizgas oder
Fahrzeuge als Waffen. Dazu gehört auch die Sprache, die den Gegner vorab zum
legitimen Ziel erklärt. Ein
niedersächsischer AfD-Abgeordneter soll über die Grünen gesagt haben: „Die
muss man niedertreten und dann weg“; die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen
des Verdachts der Bedrohung . In anderen dokumentierten Fällen wurden Journalisten
bedroht oder angegriffen, Gegendemonstranten verletzt und rassistisch Markierte
zum Ziel gemacht. Die Gewalt fällt nicht vom Himmel. Sie findet Wörter vor.
Der
VBRG beschreibt zudem eine vertraute Täter-Opfer-Umkehr: Angeklagte
inszenierten sich als Bedrohte und beriefen sich auf Notwehr; Parteifunktionäre
stellten sich demonstrativ vor Verurteilte oder bemühten sich, Imageschäden zu
begrenzen. Auch das ist politisch lehrreich. Wer zuerst Feinde markiert und
sich nach dem Angriff zum Opfer erklärt, beherrscht eine alte Technik: Die
Faust erscheint als Verteidigung, weil das Gesicht des anderen zuvor zur
Provokation erklärt wurde.
Das heißt nicht, dass jedes AfD-Mitglied gewalttätig wäre
oder jede Zuspitzung in eine Straftat mündete. Es heißt, dass eine Partei für
das Klima verantwortlich ist, das sie erzeugt. Wenn politische Gegner
„Verbrecher“, „Volksfeinde“ oder zu entsorgendes Material heißen, wirkt der
spätere Übergriff nicht mehr wie der Bruch mit der Propaganda, sondern wie ihre
Übersetzung.
Eine Demokratie beweist ihre Stärke daher nicht, indem sie
alles gleich behandelt. Gleichheit vor dem Gesetz verlangt, zwischen Meinung
und Bedrohung, Verdacht und Beweis, Anklage und Urteil zu unterscheiden.
Politische Urteilskraft verlangt zugleich, Zusammenhänge nicht so lange zu
zerlegen, bis nichts mehr zusammenhängt.
Darum ist auch ein mögliches AfD-Verbotsverfahren weder
Erlösung noch Sakrileg. Es wäre ein rechtsstaatliches Prüfverfahren, kein
Exorzismus. Ein Verbot könnte Strukturen zerschlagen, Finanzierung begrenzen
und institutionelle Macht beschneiden. Es würde Rassismus, autoritäre Sehnsucht
und die Lust an der historischen Selbstentlastung nicht aus den Köpfen
entfernen. Parteien lassen sich verbieten; gesellschaftliche Ursachen müssen
bearbeitet werden.
Wehrhafte Demokratie beginnt deshalb vor dem Gerichtssaal:
beim Schutz Bedrohter, bei konsequenter Strafverfolgung, politischer Bildung,
sozialer Sicherheit und öffentlichem Widerspruch. Sie muss ihren Gegnern
Verfahren garantieren, gerade weil diese Verfahren verachten. Darin liegt kein
Widerspruch, sondern der Unterschied.
Der Kranz im Bendlerblock sollte an die Toten erinnern.
Tatsächlich sollte er die Lebenden vergessen lassen, wer ihn niedergelegt hat.
Vielleicht besteht die nächste Aufgabe des Gedenkens deshalb nicht darin, jedes
Gebinde unberührt zu lassen, sondern jede politische Geste auf ihren Absender
zurückzuführen. Was wäre eine Erinnerungskultur wert, die sich vor beschädigten
Blumen mehr fürchtet als vor beschädigter Demokratie?