Freiheit für die Rolex

TL;DR: Die NZZ macht aus Klingbeils halbherzigem Vorgehen gegen kriminelles Vermögen einen Angriff auf die Freiheit. Ihr Freiheitsbegriff verrät die Schieflage: Gefährdet erscheint der Besitz durch den Staat – nicht die Freiheit der Besitzlosen gegenüber der Macht des Eigentums.

Screenshot eines Kommentars der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) mit der eingeblendeten Überschrift „Freiheit für die Rolex“. Der Artikel trägt den Titel „Klingbeils Rolex-weg-Gesetz führt auf die schiefe Bahn“. Im Untertitel wird ein geplanter härterer staatlicher Zugriff auf Vermögen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität kritisiert.


Klingbeil will kriminelles Vermögen leichter festsetzen. Die NZZ entdeckt darin den Anfang vom Ende der Freiheit – und verrät dabei vor allem, welche Freiheit ihr besonders teuer ist.

Es gehört zu den zuverlässigsten Reflexen des Bürgertums, die Freiheit dort in Gefahr zu sehen, wo das Eigentum Unannehmlichkeiten bekommt. Lars Klingbeil möchte dem Zoll erlauben, Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann sicherzustellen, wenn noch kein Strafverfahren läuft. Darüber kann und muss man rechtsstaatlich streiten. Wer Eigentum festsetzt, braucht Gründe, Regeln, Kontrolle und Widerspruchsmöglichkeiten. Der Staat wird nicht dadurch vertrauenswürdig, dass ein Sozialdemokrat ihn „gerecht“ nennt.

Der NZZ genügt das nicht. Sie benötigt eine Rolex.

Denn Klingbeil hat gesagt, Geldwäschern könnten Porsche und Rolex „erst mal“ weggenommen werden. Schon sieht das Blatt den rechtschaffenen Uhrenträger am Horizont, der eines Morgens dem Zoll erklären muss, woher das Geld für sein Zifferblatt stammt. Heute die Mafia, morgen der Steuerbetrüger, übermorgen der Millionär, schließlich du und ich – sofern du einen Porsche besitzt.

Das nennt man die schiefe Ebene. Praktisch an ihr ist, dass man den Weg nicht nachweisen muss. Man malt ihn.

Der Trick besteht darin, einen wirklichen Einwand mit einem eingebildeten Ende zu versehen. Wirklich ist: Vermögenssicherstellung ohne Verurteilung berührt Grundrechte und verlangt rechtsstaatliche Grenzen. Eingebildet ist: Daraus folge eine Politik, die legalen Wohlstand unter Generalverdacht stellt. Dass eine Rolex kein Beweis für Geldwäsche ist, weiß vermutlich sogar der Zoll. Das Gesetz müsste also daran gemessen werden, welche Verdachtsmomente es tatsächlich verlangt – nicht daran, welche Assoziationen ein Schweizer Leitartikler beim Wort Porsche bekommt.

Interessanter ist, was die NZZ unter Freiheit versteht. „Eine freie Gesellschaft produziert Ungleichheit“, schreibt sie. Das ist der Satz, für den der ganze Umweg über Mafia, Clan und Schweizer Feinmechanik sich gelohnt hat.

Die Ungleichheit erscheint als Nebenprodukt der Freiheit, ungefähr wie Wärme beim Verbrennungsmotor. Dass die Freiheit des Eigentümers und die Abhängigkeit des Eigentumslosen zwei Seiten desselben gesellschaftlichen Verhältnisses sein könnten, kommt nicht vor. Wer eine Million versteuert, darf Porsche fahren: Fall erledigt. Woher die Million gesellschaftlich kommt, wer sie erarbeitet hat und welche Macht Eigentum über diejenigen verleiht, die keines besitzen, fällt nicht in die Zuständigkeit dieser Freiheitslehre.

So wird ausgerechnet Klingbeil zum Beinahe-Enteigner. Dabei ist sein Vorhaben viel bescheidener. Er will nicht das Eigentum abschaffen, sondern den Unterschied zwischen ordentlichem und kriminellem Eigentum schärfer bewachen. Der Sozialdemokrat bleibt damit, was Sozialdemokraten zuverlässig sind: Hausmeister einer Ordnung, deren Grundbuch sie nicht anzutasten gedenken.

Man kann ihm vorwerfen, dass seine Instrumente zu weit gehen. Man sollte sogar genau hinsehen, wenn Behörden Vermögen ohne Verurteilung festsetzen dürfen. Aber daraus einen Angriff auf „die Freiheit“ zu komponieren, heißt, eine sehr besondere Freiheit zur allgemeinen zu erklären: die Freiheit des Besitzes vor dem Zugriff des Staates.

Die Freiheit vor der Macht des Besitzes hat in diesem Drama keine Rolle.

Sie trägt vermutlich keine Rolex.

 

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