Zwei Besen, zwei Weltbilder
TL;DR: Die CDU, wie Berlins CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers und die AfD, wie z.B. Gelsenkirchens stellvertretender Bürgermeister Norbert Emmerich benutzen den Besen als politisches Symbol, aber mit unterschiedlicher Absicht: Die CDU will Sozialleistungsbeziehende zu sichtbarer Gegenleistung verpflichten, die AfD inszeniert rassistische Demütigung und Ausgrenzung. Beides ist nicht gleich. Gemeinsam ist beiden jedoch, dass gesellschaftliche Probleme nach unten delegiert werden, statt ihre Ursachen zu bekämpfen.
Wie CDU und AfD die Straßenreinigung politisch aufladen –
und weshalb soziale Disziplinierung etwas anderes ist als rassistische
Demütigung basierend auf Völkischen Denken
Berlin und Gelsenkirchen verbindet derzeit ein Besenstiel.
In der Hauptstadt schlägt der designierte CDU-Spitzenkandidat
Stefan Evers vor, arbeitsfähige Bezieher staatlicher Leistungen sollten der
Gesellschaft etwas zurückgeben, zum Beispiel durch Einsätze für eine
sauberere Stadt. In Gelsenkirchen wiederum zog eine
Gruppe von AfD-Politikern mit Besen, Kehrblechen und Kamera durch den Stadtteil
Ückendorf. Dort forderten sie Menschen, die sie offenbar für Migranten
hielten, zum Fegen auf.
Vordergründig geht es in beiden Fällen um Sauberkeit.
Tatsächlich steht der Müll kaum im Mittelpunkt. Verhandelt wird vielmehr,
welchen gesellschaftlichen Wert Menschen haben und wer sich diesen Wert erst
verdienen soll. In Berlin trifft es Bedürftige, die ihre Nützlichkeit beweisen
sollen. In Gelsenkirchen werden vermeintlich Fremde öffentlich vorgeführt und
auf einen Platz verwiesen, den andere für sie vorgesehen haben. Der Besen
säubert weniger die Straße als das politische Selbstbild.
Trotzdem wäre es falsch, beide Vorgänge gleichzusetzen.
Evers fordert eine Gegenleistung für Sozialtransfers. Die
Gelsenkirchener AfD inszenierte dagegen ethnische Unterordnung und verknüpfte
sie mit der Aussage: „Diese Menschen müssen unsere Stadt verlassen“. Zwischen
Workfare und völkischer Ausgrenzung liegt ein grundlegender Unterschied.
Gemeinsam ist beiden jedoch, auf wen sich ihr Blick richtet: auf Menschen
weiter unten in der gesellschaftlichen Hierarchie.
Der Sozialstaat als Bewährungsinstanz
„Wer
staatliche Leistungen erhält und arbeiten kann, sollte der Gemeinschaft auch
etwas zurückgeben“, sagt Evers. Der Satz klingt zunächst ausgewogen.
Leistung und Gegenleistung scheinen sich die Waage zu halten. Doch auf der
einen Seite steht ein gesetzlicher Anspruch, auf der anderen eine moralische
Schuld, die politisch erst erzeugt wird. So wird aus dem Recht auf ein
Existenzminimum eine Art Vorschuss, der durch angepasstes Verhalten
abgearbeitet werden soll.
Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei bringt den Einwand
auf den Punkt: „Das
Existenzminimum ist kein moralischer Gutschein, den man sich erst durch
Wohlverhalten freischalten muss“. Dahinter steht eine grundsätzliche Frage:
Müssen arme Menschen ihren Nutzen für die Gemeinschaft nachweisen, bevor ihnen
das Lebensnotwendige zusteht?
Evers lässt offen, auf welche Sozialleistungen sich sein
Vorschlag bezieht. Ebenso unklar bleibt, wie solche Tätigkeiten bezahlt würden,
welcher Arbeitsschutz gelten soll und wie verhindert werden könnte, dass
reguläre Stellen verdrängt werden. Diese Unbestimmtheit schwächt die Botschaft
nicht, sie macht sie anschlussfähig. Ähnlich
funktioniert die Erzählung des sachsen-anhaltischen CDU Ministerpräsidenten Sven
Schulze über einen 22-Jährigen, der lieber im Bett bleibe, weil der Staat
ausreichend zahle. Solche Figuren stammen aus der Welt politischer
Anekdoten. Dort liefern sie zuverlässig Argumente für schärfere Regeln.
Beschäftigte im Niedriglohnsektor haben nichts davon, wenn
noch ärmere Menschen stärker unter Druck geraten. Ihr Lohn steigt nicht, weil
ein Bürgergeldempfänger Laub zusammenkehrt. Der pauschale Verdacht gegen
Erwerbslose verdrängt die Debatte über schlechte Bezahlung und prekäre
Arbeitsbedingungen. Verkauft wird dieser Tausch als Gerechtigkeit.
Zugleich
möchte Evers das kostenlose Schulessen für Kinder gutverdienender Eltern
abschaffen. Er kritisiert eine „Kostenlos-Politik für gut verdienende
Eltern“ . Universelle Leistungen haben jedoch einen wichtigen Vorteil: Sie
verhindern, dass Kinder nach dem Einkommen ihrer Eltern eingeteilt werden.
Während die einen weniger bekommen sollen, sollen die anderen mehr leisten.
Wenn die Kamera mitfegt
In Gelsenkirchen blieb es nicht bei einem politischen
Vorschlag. Rund zehn AfD-Politiker, darunter der damalige zweite Bürgermeister
Norbert Emmerich, zogen mit Reinigungsgeräten durch den Gelsenkirchner Stadtteil
Ückendorf.
Sie sprachen Bewohner an, die sie offenbar als Zugewanderte einordneten, und
verlangten von ihnen, vor den Häusern zu kehren. Eine Kamera filmte, wie
einige Betroffene schließlich zum Besen griffen.
Später erklärte die AfD, die Menschen hätten freiwillig
mitgemacht. Die Aussagen von Betroffenen zeichnen ein anderes Bild. Ein Mädchen
berichtete: „Ich
wollte das nicht machen. Aber die haben gesagt: ‚Du musst putzen‘“.
Andere schilderten, sie hätten sich durch die Größe der Gruppe, den Tonfall und
die laufende Kamera eingeschüchtert gefühlt. Freiwilligkeit ist ein fragiler
Begriff, wenn zehn Politiker danebenstehen und das Geschehen filmen.
Darüber, wer den Besen nehmen soll, entscheidet hier nicht
der Bezug staatlicher Leistungen, sondern ein rassistischer Blick. Die Aktion
fragt nicht danach, wer arbeitsfähig ist. Sie setzt vielmehr voraus, dass
Menschen, die als fremd wahrgenommen werden, für den Schmutz verantwortlich
seien. Der Besen wird damit nicht zum Mittel einer Gegenleistung, sondern zur
Requisite einer öffentlichen Erniedrigung.
Die Bilder folgen einer leicht verständlichen Inszenierung.
Sperrmüll, leer stehende Geschäfte und vernagelte Fenster bilden die Kulisse.
Menschen mit zugeschriebener ausländischer Herkunft bekommen die Rolle der
Verursacher. Vermieter, Behörden, prekäre Beschäftigung und fehlender Wohnraum
kommen im Bild nicht vor. Am Ende bleibt eine Erklärung übrig, die städtische
Missstände ethnisch deutet.
Am
9. Juli 2026 wählte der Rat Emmerich mit 47 zu 18 Stimmen als zweiten
Bürgermeister ab. Nötig waren 45 Stimmen. SPD,
CDU, Grüne und FDP hatten den Antrag unterstützt, verfügten gemeinsam jedoch
nur über 37 Mandate. Emmerich verlor damit sein Amt. Die politische
Methode, aus sozialen Problemen ethnische Schuld zu formen, ist dadurch
allerdings nicht verschwunden.
Zwischen Arbeitspflicht und öffentlicher Herabsetzung
Wer CDU und AfD unterschiedslos behandelt, macht es beiden
leichter. Die CDU kann sich dann als Opfer maßloser linker Kritik inszenieren.
Die AfD wiederum erhält die Gelegenheit, eine völkisch aufgeladene Aktion als
entschlossene Ordnungspolitik darzustellen. Gute Kritik muss Unterschiede
benennen, gerade dann, wenn sie gemeinsame Muster sichtbar machen will.
Evers spricht von arbeitsfähigen Leistungsbeziehern. Seine
Einteilung folgt sozialrechtlichen Kriterien, nicht ethnischer Herkunft. Er
fordert eine staatlich organisierte Gegenleistung und keine Vertreibung. Die
AfD dagegen wählte Menschen anhand ihres vermeintlichen Aussehens aus, wies sie
vor laufender Kamera an und erklärte gleichzeitig, sie sollten die Stadt
verlassen. Wer beides vermischt, verharmlost die AfD und erfasst auch den
CDU-Vorschlag nicht präzise.
Unterschiede bedeuten jedoch nicht, dass keinerlei
Verbindung besteht. Beide Ansätze machen aus einem strukturellen Problem eine
persönliche Bewährungsprobe. Vermüllung erscheint nicht als Folge
unzureichender Infrastruktur, bestimmter Konsumgewohnheiten, schwieriger
Wohnverhältnisse oder fehlenden Personals. Stattdessen wird sie als moralisches
Versagen einzelner Gruppen gedeutet, die entsprechend erzogen werden sollen.
Im Workfare-Denken gilt Bedürftigkeit als verdächtiges
Merkmal. Wer Unterstützung erhält, soll seine gesellschaftliche Brauchbarkeit
belegen. Für die extreme Rechte ist die zugeschriebene Herkunft entscheidend.
Wer als fremd markiert wird, soll sich unterordnen, obwohl selbst Gehorsam kein
Recht auf Zugehörigkeit schafft. Der eine Besen prüft die Verwertbarkeit eines
Menschen, der andere seine vermeintliche Berechtigung, überhaupt da zu sein.
Das Workfare-Prinzip wertet Arbeit zugleich auf und ab. Es
erhebt sie zur moralischen Pflicht, benutzt konkrete Tätigkeiten aber als
Sanktion. Straßenreinigung erscheint dann nicht mehr als reguläre kommunale
Arbeit, die nach Tarif bezahlt und professionell organisiert werden muss. Sie
wird zur Erziehungsmaßnahme für Menschen, deren Armut angeblich durch Disziplin
gelindert werden könne.
Dazu kommen praktische und rechtliche Fragen. Steinhaus
warnt vor hohen Kosten und bezweifelt, dass solche Maßnahmen die Chancen auf
dem Arbeitsmarkt verbessern würden . Artikel 12 Absatz 2 des Grundgesetzes
verbietet außerdem den Zwang zu einer bestimmten Arbeit. Ausgenommen sind
lediglich herkömmliche, allgemeine und für alle gleiche öffentliche
Dienstleistungspflichten. Ob ein Berliner Modell verfassungsrechtlich zulässig
wäre, ließe sich deshalb erst anhand seiner konkreten Ausgestaltung bewerten.
Genau diese Ausgestaltung bleibt bislang offen.
Was unter den Teppich gekehrt wird
Politik arbeitet gern mit Gegenständen, die eine ganze
Weltsicht verkörpern sollen. Der Gürtel steht für Sparsamkeit, die schwarze
Null für finanzielle Tugend, der Besen für Ordnung. Meist zeigt er dabei nach
unten. Kaum jemand käme auf die Idee, einen Immobilienkonzern vor laufender
Kamera die Folgen seiner Geschäftspolitik wegkehren zu lassen.
Recherchen aus dem Gelsenkirchner Stadtteil Ückendorf
zufolge sind Zugewanderte
aus Südosteuropa häufig selbst von Ausbeutung betroffen. Viele leben in
heruntergekommenen Wohnungen und zahlen überhöhte Mieten, weil sie auf dem
regulären Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben. Dadurch verschwinden Müll und
Konflikte nicht. Die Verantwortung verteilt sich jedoch anders, als es die
AfD-Inszenierung nahelegt. Wer ausschließlich die Bewohner vorführt, lenkt von
jenen ab, die an den Zuständen verdienen oder sie seit Jahren verwalten.
In Berlin folgt die Debatte demselben Muster, allerdings
entlang sozialer Grenzen. Die Stadt ist nicht schmutzig, weil
Bürgergeldempfänger zu wenig Dankbarkeit zeigen. Sie ist schmutzig, weil
Menschen Abfälle liegen lassen, Kontrollen fehlen und die zuständigen Dienste
überlastet sind. Evers fordert
zugleich deutlich höhere Bußgelder und zusätzliches Personal. Das wäre
klassische Ordnungspolitik, die sich an Verursachern und funktionierenden
Strukturen orientiert. Erst die Einbeziehung von Leistungsbeziehern macht
daraus ein sozialpädagogisches Projekt.
Warum reicht es politisch nicht, Regeln durchzusetzen und
die Stadtreinigung angemessen auszustatten? Eine Verwaltungslösung erzeugt
keine sichtbare Rangordnung. Ein Besen in der Hand eines Bedürftigen liefert
dagegen ein eingängiges Bild: Jemand arbeitet eine vermeintliche Schuld ab. In
Gelsenkirchen übernimmt die Kamera eine ähnliche Aufgabe. Sie blendet die
Ursachen aus und zeigt nur noch angebliche Täter und eine Ordnungsmacht, die
sie zur Disziplin ruft.
Demokratische Politik müsste Arbeit als das behandeln, was
sie ist: eine Tätigkeit, die bezahlt, geschützt und sinnvoll organisiert werden
muss. Armut wäre als gesellschaftliche Lage zu verstehen, nicht als
Charaktertest. Regelverstöße müssten unabhängig von Herkunft verfolgt werden.
Gleichzeitig wären Wohnungsnot, Ausbeutung und Personalmangel in den Kommunen
ernsthaft anzugehen.
Zwei Besen, zwei Weltbilder. Der eine soll arme Menschen
disziplinieren. Der andere soll vermeintlich Fremde erniedrigen und aus dem
öffentlichen Bild verdrängen. Gleich sind diese Ansätze nicht. Beide vermeiden
jedoch die unbequemere Frage: Warum bringen die politischen und
wirtschaftlichen Verhältnisse, die sie verwalten, immer wieder denselben
Schmutz, dieselbe Armut und ähnliche Konflikte hervor?
Eine Stadt wird eher sauberer, wenn Regeln tatsächlich
gelten, öffentliche Dienste funktionieren und niemand seine Würde mit einem
Kehrblech beweisen muss. Entscheidend ist daher nicht nur, wer künftig die
Straßen fegen soll. Die eigentliche Frage lautet: Wer räumt mit einer Politik
auf, die ihre Ordnung daraus gewinnt, dass andere vor ihr den Boden kehren?