Die Freiheit, nichts mehr wissen zu dürfen

TL;DR: Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz laut Text nicht abschaffen, sondern durch neue Hürden, Gebühren und Ausschlüsse entkernen.  So machen sie Fragen an den Staat zur Gnade der Verwaltung und schwächen die Demokratie., denn ohne Auskunftsrechte verliert Demokratie ihre Kontrollfähigkeit.


Screenshot einer Online-Petition auf der Plattform „WeAct“ (Campact). Oben links ist das Logo „WE ACT – Die Petitionsplattform von Campact“ zu sehen, daneben eine Suchfunktion. Die Petition richtet sich „An: Die SPD Fraktion im deutschen Bundestag“.  Die große, fett gedruckte Überschrift lautet: „SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!“. Darunter steht „Gestartet von FragDenStaat“. Über das Bild gelegt ist zusätzlich die Textzeile: „Die Freiheit, nichts mehr wissen zu dürfen“.  Im unteren Bildbereich ist ein symbolisches Motiv: Zwei Personen in Anzügen geben sich durch eine runde Öffnung (ähnlich einem Bullauge oder Durchreiche) die Hand. Darunter ein Banner mit dem Text: „SPD, stoppt den Angriff auf die Informationsfreiheit! Mehr Transparenz, weniger Korruption!“.  Das Gesamtbild vermittelt den Charakter einer politischen Online-Kampagne mit Fokus auf Transparenz, Informationsfreiheit und Kritik an politischem Handeln.


Wie Union und SPD das Recht auf Auskunft in einen teuren Gnadenakt der Verwaltung verwandeln wollen

Am 2. Juli haben die Spitzen von CDU, CSU und SPDbeschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz nicht abzuschaffen. Natürlich nicht. In Deutschland verschwindet nichts, was einen brauchbaren Namen hat. Es wird „reformiert“, „modernisiert“, „praxisfest“ gemacht, von Bürokratie befreit, bis am Ende nur noch ein Schild übrig bleibt, das man an die Tür eines leeren Raums hängt.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 2006. Es war nie ein revolutionäres Instrument, eher ein schmaler, aber wirksamer Hebel gegen das alte Amtsgeheimnis. Im Koalitionsvertrag hieß es, dieses Gesetz solle einen „Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger“ bekommen. Jetzt zeigt sich, was Mehrwert in Berlin heißen kann: Wer etwas wissen will, soll künftig erst einmal begründen, warum er überhaupt ein berechtigtes Interesse daran hat, nicht im Dunkeln zu bleiben. Ein bemerkenswerter Fortschritt. Früher musste der Staat erklären, was er tut. Künftig darf die Bürger*in erklären, warum sie das etwas angeht.

Man muss diese Idee in ihrer Klarheit würdigen. Sie besitzt jene einfache Eleganz, die nur politischer Zynismus hervorbringt: Informationsfreiheit, gewiss, aber bitte nur für diejenigen, die vorher darlegen, weshalb sie Informationen haben möchten. Wer fragt, stört den Betrieb. Wer nachhakt, belastet Verfahren. Wer Akten sehen will, verursacht Aufwand. Und wer die falschen Akten sehen will, verfolgt vermutlich ein fragwürdiges Ziel, nämlich Aufklärung.

Die Union hat zur Transparenz bekanntlich ein Verhältnis wie der Einbrecher zur Straßenlaterne: hilfreich, solange sie woanders leuchtet. Namen wie Jens Spahn, Philipp Amthor oder Katherina Reiche stehen nicht deshalb in der öffentlichen Erinnerung, weil Behörden aus freien Stücken beschlossen hätten, die Bevölkerung mit Wahrheit zu versorgen. Es waren Recherchen, Anfragen, Akten und Dokumente. Kleine Werkzeuge, mit denen sich manchmal sichtbar machen lässt, was hinter den Kulissen jener geschieht, die vor Kameras von Verantwortung sprechen.

Genau darum geht es. Nicht um Verwaltungsaufwand. Nicht um Datenschutz. Nicht um den Schutz überforderter Behörden vor neugierigen Bürger*innen. Es geht um eine viel einfachere Frage: Wer schuldet in diesem Land wem Auskunft? Die Regierung dem Souverän, oder der Souverän der Regierung?

Die geplanten Eingriffe lesen sich wie ein Wunschzettel aus dem Ministerium für angenehme Dunkelheit. Anfragen nur noch bei „berechtigtem Interesse“. Gebühren, die aus einem Bürgerrecht ein Luxusgut machen. Hürden für Presse und Zivilgesellschaft. Ausschlüsse für Menschen, die hier leben, aber nicht die passende Staatsangehörigkeit besitzen. Geschwärzte Namen, damit Verantwortung wieder zu jener anonymen Eigenschaft wird, die in Deutschland so beliebt ist: Alle waren beteiligt, niemand war zuständig.

Das wäre keine Reform eines Freiheitsrechts. Es wäre seine Mumifizierung. Die Hülle bleibt stehen, damit man in Sonntagsreden weiter daran vorbeimarschieren kann. Innen ist alles leer.

Die Bürger*innen stören beim Regieren

Besonders pikant ist die Rolle der SPD. Sie hat den „Mehrwert“ im Koalitionsvertrag mitgetragen und kann nun zeigen, was ihr Beitrag zur Demokratie wert ist: Verteidigt sie ein Grundrecht, oder sitzt sie als Beifahrerin im Dienstwagen der Union und winkt beim Rückwärtsfahren? Das ist eine alte Spezialität dieser Partei. Gefahren für die Demokratie erkennt sie oft sehr zuverlässig, sobald sie nicht mehr in der Lage ist, sie selbst zu verhindern.

Informationsfreiheit ist kein Hobby für Aktivistinnen, kein Spielzeug für Journalistinnen und keine Zumutung für Ministerien. Sie ist die praktische Grundlage demokratischer Kontrolle. Ohne Akten keine Aufklärung. Ohne Aufklärung keine Verantwortung. Und ohne Verantwortung bleibt Politik genau das, was ihre schlechtesten Vertreter aus ihr machen möchten: Verwaltung der Öffentlichkeit bei ausgeschlossener Öffentlichkeit.

In einer Zeit, in der autoritäre Kräfte nicht mehr anklopfen, sondern längst im Flur stehen und die Tapete ausmessen, wäre eine Aushöhlung des IFG ein verheerendes Zeichen. Wer Demokratie stärken will, knipst nicht das Licht aus. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, erklärt Fragen nicht zum Störfall. Und wer Bürger*innen ernst nimmt, behandelt ihr Recht auf Information nicht wie eine Gefälligkeit, die man bei schlechter Laune wieder einzieht.

Vor einem Jahr ließ sich ein ähnlicher Angriff noch abwehren. Jetzt kommt er zurück, anders verpackt, mit demselben Inhalt. Daraus lässt sich zweierlei lernen: Die Gegner der Transparenz geben nicht auf. Ihre Verteidiger*innen dürfen es auch nicht.

Diese Pläne müssen gestoppt werden. Nicht aus Nettigkeit gegenüber Fragenden. Nicht aus taktischem Kalkül. Sondern weil eine Demokratie, die ihren Bürger*innen das Recht nimmt, den Staat zu befragen, ihnen am Ende nur noch das Recht lässt, ihm zu glauben.

Und das ist kein Bürger*innenrecht. Das ist Untertanenkunde.

 

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