Die Freiheit, nichts mehr wissen zu dürfen
TL;DR: Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz laut Text nicht abschaffen, sondern durch neue Hürden, Gebühren und Ausschlüsse entkernen. So machen sie Fragen an den Staat zur Gnade der Verwaltung und schwächen die Demokratie., denn ohne Auskunftsrechte verliert Demokratie ihre Kontrollfähigkeit.
Wie Union und SPD das Recht auf Auskunft in einen teuren
Gnadenakt der Verwaltung verwandeln wollen
Am 2. Juli haben die Spitzen von CDU, CSU und SPDbeschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz nicht abzuschaffen. Natürlich
nicht. In Deutschland verschwindet nichts, was einen brauchbaren Namen hat. Es
wird „reformiert“, „modernisiert“, „praxisfest“ gemacht, von Bürokratie
befreit, bis am Ende nur noch ein Schild übrig bleibt, das man an die Tür eines
leeren Raums hängt.
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 2006. Es war nie
ein revolutionäres Instrument, eher ein schmaler, aber wirksamer Hebel gegen
das alte Amtsgeheimnis. Im Koalitionsvertrag hieß es, dieses Gesetz solle einen
„Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger“ bekommen. Jetzt zeigt sich, was Mehrwert
in Berlin heißen kann: Wer etwas wissen will, soll künftig erst einmal
begründen, warum er überhaupt ein berechtigtes Interesse daran hat, nicht im
Dunkeln zu bleiben. Ein bemerkenswerter Fortschritt. Früher musste der Staat
erklären, was er tut. Künftig darf die Bürger*in erklären, warum sie das etwas
angeht.
Man muss diese Idee in ihrer Klarheit würdigen. Sie besitzt
jene einfache Eleganz, die nur politischer Zynismus hervorbringt:
Informationsfreiheit, gewiss, aber bitte nur für diejenigen, die vorher
darlegen, weshalb sie Informationen haben möchten. Wer fragt, stört den
Betrieb. Wer nachhakt, belastet Verfahren. Wer Akten sehen will, verursacht
Aufwand. Und wer die falschen Akten sehen will, verfolgt vermutlich ein
fragwürdiges Ziel, nämlich Aufklärung.
Die Union hat zur Transparenz bekanntlich ein Verhältnis wie
der Einbrecher zur Straßenlaterne: hilfreich, solange sie woanders leuchtet.
Namen wie Jens Spahn, Philipp Amthor oder Katherina Reiche stehen nicht deshalb
in der öffentlichen Erinnerung, weil Behörden aus freien Stücken beschlossen
hätten, die Bevölkerung mit Wahrheit zu versorgen. Es waren Recherchen,
Anfragen, Akten und Dokumente. Kleine Werkzeuge, mit denen sich manchmal
sichtbar machen lässt, was hinter den Kulissen jener geschieht, die vor Kameras
von Verantwortung sprechen.
Genau darum geht es. Nicht um Verwaltungsaufwand. Nicht um
Datenschutz. Nicht um den Schutz überforderter Behörden vor neugierigen
Bürger*innen. Es geht um eine viel einfachere Frage: Wer schuldet in diesem
Land wem Auskunft? Die Regierung dem Souverän, oder der Souverän der Regierung?
Die geplanten Eingriffe lesen sich wie ein Wunschzettel aus
dem Ministerium für angenehme Dunkelheit. Anfragen nur noch bei „berechtigtem
Interesse“. Gebühren, die aus einem Bürgerrecht ein Luxusgut machen. Hürden für
Presse und Zivilgesellschaft. Ausschlüsse für Menschen, die hier leben, aber
nicht die passende Staatsangehörigkeit besitzen. Geschwärzte Namen, damit
Verantwortung wieder zu jener anonymen Eigenschaft wird, die in Deutschland so
beliebt ist: Alle waren beteiligt, niemand war zuständig.
Das wäre keine Reform eines Freiheitsrechts. Es wäre seine
Mumifizierung. Die Hülle bleibt stehen, damit man in Sonntagsreden weiter daran
vorbeimarschieren kann. Innen ist alles leer.
Die Bürger*innen stören beim Regieren
Besonders pikant ist die Rolle der SPD. Sie hat den
„Mehrwert“ im Koalitionsvertrag mitgetragen und kann nun zeigen, was ihr
Beitrag zur Demokratie wert ist: Verteidigt sie ein Grundrecht, oder sitzt sie
als Beifahrerin im Dienstwagen der Union und winkt beim Rückwärtsfahren? Das
ist eine alte Spezialität dieser Partei. Gefahren für die Demokratie erkennt
sie oft sehr zuverlässig, sobald sie nicht mehr in der Lage ist, sie selbst zu
verhindern.
Informationsfreiheit ist kein Hobby für Aktivistinnen,
kein Spielzeug für Journalistinnen und keine Zumutung für Ministerien. Sie
ist die praktische Grundlage demokratischer Kontrolle. Ohne Akten keine
Aufklärung. Ohne Aufklärung keine Verantwortung. Und ohne Verantwortung bleibt
Politik genau das, was ihre schlechtesten Vertreter aus ihr machen möchten:
Verwaltung der Öffentlichkeit bei ausgeschlossener Öffentlichkeit.
In einer Zeit, in der autoritäre Kräfte nicht mehr
anklopfen, sondern längst im Flur stehen und die Tapete ausmessen, wäre eine
Aushöhlung des IFG ein verheerendes Zeichen. Wer Demokratie stärken will,
knipst nicht das Licht aus. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, erklärt Fragen
nicht zum Störfall. Und wer Bürger*innen ernst nimmt, behandelt ihr Recht auf
Information nicht wie eine Gefälligkeit, die man bei schlechter Laune wieder
einzieht.
Vor einem Jahr ließ sich ein ähnlicher Angriff noch
abwehren. Jetzt kommt er zurück, anders verpackt, mit demselben Inhalt. Daraus
lässt sich zweierlei lernen: Die Gegner der Transparenz geben nicht auf. Ihre
Verteidiger*innen dürfen es auch nicht.
Diese Pläne müssen gestoppt werden. Nicht aus Nettigkeit
gegenüber Fragenden. Nicht aus taktischem Kalkül. Sondern weil eine Demokratie,
die ihren Bürger*innen das Recht nimmt, den Staat zu befragen, ihnen am Ende
nur noch das Recht lässt, ihm zu glauben.
Und das ist kein Bürger*innenrecht. Das ist Untertanenkunde.