Buchenwald ist kein Seminarraum – und kein Megafon
TL;DR: Buchenwald ist kein Seminarraum – und kein Megafon. Wer am KZ-Ort „Israels Massenmord“ ruft, lädt Gegenwartspolitik historisch auf und funktionalisiert Erinnerung. Kritik daran ist nicht „rechte Agenda“, sondern die Frage nach Anstand und Maß am Tatort der Geschichte.
Zum Artikel „Rechte Agenda“ (Nick Brauns, junge welt,
25.02.2026)
Buchenwald ist kein Seminarraum. Man kann dort nichts
„diskutieren“, ohne dass der Boden widerspricht. Und es ist erst recht kein
Megafon, in das man Gegenwartsparolen spricht, damit sie im Echo der Geschichte
moralischer klingen. Wer diesen Unterschied verwischt, verwechselt Ort mit
Gelegenheit.
Nick Brauns eröffnet seinen Text „Rechte Agenda“ mit
der Feststellung: „In
rechten Blättern herrscht helle Aufregung.“ Das mag sein. Rechte Blätter
leben von Aufregung wie andere von Auflage. Aber die Aufregung der Falschen
macht das Eigene nicht richtig. Der Hinweis auf Bild ersetzt kein Argument; er
schafft nur eine Front, auf der man sich bequem positionieren kann.
Im Zentrum steht die geplante Demonstration „Kufiyas in Buchenwald“. Kritiker sehen darin eine problematische Politisierung des Gedenkens. Brauns hingegen erkennt eine „rechte Agenda“ am Werk – eine Allianz aus „Gedenkstättenleitung, Springerpresse und Thüringens Exministerpräsident Bodo Ramelow“, die angeblich weniger die Würde der Erinnerung verteidigt als einen fortgesetzten „rabiaten Antikommunismus“. Das ist die große Linie: von den „Bismarckschen Sozialistengesetzen“ über Hitlers „Ausrottung des Marxismus“ bis zum KPD-Verbot und in die Gegenwart. Wer heute widerspricht, steht demnach in langer, dunkler Tradition.
Große Linien haben den Vorteil, dass sie alles verbinden.
Sie haben den Nachteil, dass sie Unterschiede einebnen. Zwischen einem
staatlich verordneten Parteiverbot und der Frage, ob ein KZ-Gelände zur Bühne
aktueller Nahostparolen taugt, besteht mehr als nur ein gradueller Unterschied.
Wer ihn ignoriert, betreibt selbst jene Vereinfachung, die er den anderen
vorwirft.
Entscheidend ist ein Satz, den Brauns ohne erkennbare
Skrupel zitiert und sich zu eigen macht: Antifaschisten wollten „aus universellem
Verständnis von ‚Nie wieder‘ … auch Israels Massenmord an Palästinensern
thematisieren“. Das Wort steht da. „Massenmord.“ Nicht als
analytischer Befund einer juristischen Untersuchung, sondern als politische
Parole – und das am Ort eines Lagers, in dem industrieller Massenmord
organisiert wurde. Man muss nicht jede israelische Militärpolitik verteidigen,
um zu sehen, was hier geschieht: Der Begriff wird nicht nur verwendet, er wird
historisch aufgeladen. Er borgt sich seine Wucht aus deutscher Geschichte.
Brauns wirft der Gedenkstättenleitung vor, von „unangemessener
Instrumentalisierung“ zu sprechen, und kontert: „Die Instrumentalisierung
und Umschreibung der Geschichte geht allerdings nicht vom Kufijabündnis aus.“
Eine bemerkenswerte Gewissheit. Denn was ist es, wenn ein historischer Tatort
zur moralischen Verstärkeranlage für einen aktuellen Konflikt wird? Wenn das
Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus als argumentative Folie dient, um
Israel des „Massenmords“ zu bezichtigen? Das ist nicht die Erweiterung des
Erinnerns, sondern seine funktionale Umstellung.
Auch das Opferzahlenargument wird strategisch eingesetzt. Es
sei „systematisch
unterschlagen“ worden, dass „die übergroße Mehrzahl der
56.000 Todesopfer … politisch Verfolgte“ gewesen seien. Richtig ist:
Buchenwald war kein ausschließliches Vernichtungslager zur Tilgung jüdischen Lebens.
Falsch wäre jedoch der Schluss, daraus ergebe sich ein politisches Mandat für
jede Form gegenwärtiger Anklage am selben Ort. Erinnerung ist keine
Rechenaufgabe, bei der Mehrheiten über Bedeutungen entscheiden. Wer die
politischen Häftlinge gegen die ermordeten Juden in Stellung bringt, selbst
implizit, betreibt jene Opferkonkurrenz, die er den anderen unterstellt.
Der Verweis auf Ernst Thälmann – „an dem Ort demonstrieren
wollen, an dem der KPD-Vorsitzende Ernst Thälmann … ermordet“ wurde – soll
moralische Nähe stiften. Doch Nähe ist kein Besitzrecht. Dass Kommunisten Opfer
des Nationalsozialismus waren, ist historisch unstrittig. Daraus folgt jedoch
nicht, dass heutige Kommunisten den Ort als Resonanzraum für ihre aktuelle
Weltdeutung nutzen dürfen. Der Schwur des internationalen Häftlingskomitees von
Buchenwald –„Die
Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung“ – ist kein
Blankoscheck. Er verpflichtet zur Analyse der Bedingungen, die Auschwitz
möglich machten; er berechtigt nicht zur rhetorischen Gleichsetzung, die
Auschwitz in eine Metapher verwandelt.
Die eigentliche Frage lautet nicht, ob man israelische
Politik kritisieren darf. Natürlich darf man das. Die Frage lautet, ob ein
deutscher KZ-Gedenkort der angemessene Ort ist, um Israel in den Begriff des
„Massenmords“ zu pressen. Wer hier von „universellem Verständnis“
spricht, sollte wissen: Universalismus ohne Kontext ist nichts anderes als
Verallgemeinerung. Und Verallgemeinerung ist die älteste Technik, um Geschichte
verfügbar zu machen.
Der Artikel will eine „rechte Agenda“
entlarven. Am Ende legt er unbeabsichtigt eine andere frei: die deutsche
Neigung, aus der eigenen Vergangenheit moralisches Kapital zu schlagen, um in
aktuellen Konflikten mit maximaler Lautstärke auftreten zu können. Der
Gedenkort wird dabei zur Kulisse, das „Nie wieder“ zum Transmissionsriemen, die
Geschichte zum Verstärker.
Doch Buchenwald ist kein Seminarraum, in dem man Thesen
ausprobiert. Und es ist kein Megafon, das Parolen durch historische Hallräume
jagt, bis sie größer klingen als sie sind. Es ist ein Tatort. Wer dort spricht,
sollte wissen, dass nicht alles, was politisch gemeint ist, historisch erlaubt
ist.