Differenzierung gilt hier schon als Verrat
TL;DR: Bodo Ramelow verbindet in seinem Facebook-Post zwei eigentlich selbstverständliche Positionen: Er bekennt sich zum Existenzrecht Israels und kritisiert zugleich konkrete Regierungspolitik, insbesondere im Hinblick auf das gestern verabschiedete Todesstrafengesetz. Genau diese Differenzierung löst in den Kommentaren massive Reaktionen aus.
Statt sich mit
dem Argument auseinanderzusetzen, verschieben viele Beiträge die Debatte: von
konkreter Kritik hin zur grundsätzlichen Delegitimierung Israels. Begriffe wie
„Terrorstaat“, NS-Vergleiche oder Forderungen nach Abschaffung ersetzen
politische Analyse durch moralische Totalurteile.
Das eigentliche
Problem ist weniger die Radikalität einzelner Aussagen als die unter
Antizionist*innen verbreitete Unfähigkeit, zwischen Staat und Regierung, Kritik
und Delegitimierung zu unterscheiden. In einem solchen Diskurs wird
Differenzierung selbst zur Provokation – und gilt schnell als Verrat.
Über eine
Debatte, die nicht mehr weiß, was ihr Gegenstand ist
Es gibt Sätze,
die so unspektakulär sind, dass sie eigentlich niemanden aufregen dürften. „Ich
stehe fest zu Israels Existenzrecht“, schreibt Bodo Ramelow auf Facebook.
Und er fügt einen zweiten Satz hinzu, der ebenso selbstverständlich sein
sollte: „Doch
die Entscheidungen der Knesset und das Handeln dieser Regierung lassen mich
verzweifeln.“ Man könnte das für das halten, was es ist: der Versuch, zwei
Gedanken gleichzeitig zuzulassen – die Anerkennung eines Staates und die Kritik
an seiner Regierung. Im Kommentarbereich allerdings gilt genau das bereits als
Provokation.
Denn was folgt,
ist keine Auseinandersetzung mit dem, was Ramelow schreibt, sondern mit dem,
was man ihm unterstellt. Kaum jemand greift die konkrete Frage auf, die
implizit im Raum steht – ob ein Rechtsstaat Gesetze beschließen sollte, die die
Verhängung der Todesstrafe ermöglichen. Stattdessen verschiebt sich die Debatte
in bemerkenswerter Geschwindigkeit. Aus der Kritik an einem Gesetz wird eine
Generalabrechnung mit einem Staat. Aus einem politischen Argument wird ein
moralisches Urteil.
„Warum spricht
man eigentlich keinem Staat auf der Welt ein Existenzrecht zu – außer Israel?“,
fragt ein Kommentator. Die Frage klingt harmlos, ist aber bereits Teil der
Verschiebung. Sie ersetzt eine politische Realität durch eine formale
Spitzfindigkeit und erklärt diese zur Grundlage eines grundsätzlichen Zweifels.
Andere gehen weiter. Israel sei ein „Ethnostaat“, ein „Apartheidssystem“, ein
„Terrorregime“, begehe „Völkermord“. Ein „Terrorstaat … gehört abgeschafft“,
schreibt ein anderer. Spätestens hier ist die ursprüngliche Debatte nicht nur
verlassen, sondern abgeschafft worden – im wörtlichen Sinne.
Die Debatte
kippt – vom Argument zur Existenzfrage
Was sich in
diesen Kommentaren zeigt, ist kein Streit über Politik, sondern ein Wechsel der
Ebene. Ramelow argumentiert innerhalb eines Rahmens: Ein Staat existiert, und
seine Politik kann kritisiert werden. Die Kommentare verlassen diesen Rahmen.
Sie stellen nicht mehr Handlungen infrage, sondern die Existenz selbst. Damit
wird aus Kritik Delegitimierung. Der Unterschied ist nicht graduell, sondern
kategorial.
Diese
Verschiebung wird durch die Sprache getragen. Begriffe wie
„menschenverachtend“, „rassistisch“, „Terrorstaat“ oder „Drecksarbeit“ tauchen
nicht als analytische Begriffe auf, sondern als moralische Markierungen. Sie
sollen nicht erklären, sondern festlegen. Besonders deutlich wird das dort, wo
aus politischer Kritik konkrete Forderungen werden. „Zionisten“ sollten
entfernt werden, heißt es, Israelis sollten „ihre Koffer packen und Palästina
verlassen“. Das sind keine Übertreibungen mehr, sondern Vorschläge. Und sie
zeigen, wohin eine Sprache führt, die nicht mehr unterscheidet.
Am Ende dieser
Entwicklung steht regelmäßig die historische Gleichsetzung. „Dachau, Auschwitz
… Palästina“, schreibt ein Nutzer. Mehr braucht es nicht. Zwei Begriffe, und
jede Differenz ist aufgehoben. Die Vergangenheit wird zur Folie, auf der die
Gegenwart neu gezeichnet wird – allerdings nicht, um sie zu verstehen, sondern
um sie moralisch zu entscheiden. Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus
weist genau auf diesen Punkt hin: Solche Gleichsetzungen überschreiten häufig
die Grenze von legitimer Kritik zur Dämonisierung, weil sie nicht vergleichen,
sondern identifizieren.
Es wäre dennoch
zu einfach, alle Kommentare als identisch zu behandeln. Kritik an
Regierungspolitik ist legitim, auch scharf formuliert. Wenn Israels Regierung
als „menschenverachtend“ oder „rassistisch“ bezeichnet wird, ist das eine
politische Bewertung, die argumentativ getragen werden kann oder auch nicht.
Entscheidend ist nicht die Schärfe, sondern die Richtung. Solange sich Kritik
auf Handlungen bezieht, bleibt sie Teil eines politischen Diskurses. Dort, wo
sie in die Infragestellung der Existenz übergeht, verlässt sie ihn.
Auffällig ist
jedoch, wie selten diese Grenze in den Kommentaren eingehalten wird.
Stattdessen dominieren Muster, die sich wiederholen: die Behauptung, Israel sei
ein koloniales Projekt, die Gleichsetzung von Zionismus und Rassismus, der
Verweis auf eine angebliche „Lobby“, die Kritik unterdrücke. Diese Begriffe
funktionieren weniger als Argumente denn als Abkürzungen. Sie ersetzen Analyse
durch Zugehörigkeit. Wer sie verwendet, signalisiert weniger, was er denkt, als
wo er steht.
Man kann das
als bloße Verrohung des Tons abtun. Oder man nimmt es ernster. Denn die
Struktur dieser Aussagen ist nicht neu. Sie folgt einem Muster, das in der
Forschung als sekundärer Antisemitismus beschrieben wird: Die Erinnerung an die
nationalsozialistischen Verbrechen wird nicht nur als Verpflichtung verstanden,
sondern auch als Belastung, von der man sich zu lösen versucht – nicht durch
Vergessen, sondern durch Umkehr. In dieser Logik erscheint Israel nicht mehr
als historisch erklärbarer Staat, sondern als moralischer Störfall. Die
Gleichsetzung mit NS-Verbrechen ist dann kein Ausrutscher, sondern die
konsequente Pointe.
Das eigentliche
Problem dieser Debatte liegt allerdings noch davor. Es besteht nicht nur in der
Radikalität einzelner Aussagen, sondern in der strukturellen Unfähigkeit zur
Unterscheidung. Zwischen Staat und Regierung, zwischen Kritik und
Delegitimierung, zwischen Analyse und moralischer Setzung. Ramelow hat genau
diese Unterscheidung vorgenommen. Er hat gesagt: Israel hat ein Existenzrecht –
und gerade deshalb muss seine Politik kritisierbar bleiben. Die Kommentare
reagieren darauf, indem sie diese Unterscheidung aufheben.
So entsteht ein
Diskurs, der seinen Gegenstand verliert. Über das konkrete Gesetz, um das es
ursprünglich ging, wird kaum gesprochen. Weder über seine rechtliche Grundlage
noch über seine politische Wirkung. Stattdessen kreist alles um Begriffe, die
größer sind als der Anlass: Kolonialismus, Apartheid, Faschismus. Die Debatte
gewinnt an Lautstärke, während sie an Präzision verliert.
Vielleicht
liegt genau darin die eigentliche Zumutung, die von Ramelows Position ausgeht.
Nicht in ihrem Inhalt, sondern in ihrer Form. Sie verlangt, zwei Dinge
gleichzeitig zu denken, die sich nicht widersprechen müssen: dass ein Staat
existieren darf und dass seine Politik kritisiert werden kann. In einem Diskurs
jedoch, der auf Eindeutigkeit angewiesen ist, wirkt diese Gleichzeitigkeit wie
ein Widerspruch.
In einem
solchen Umfeld wird Differenzierung tatsächlich zum Problem. Nicht, weil sie
falsch wäre, sondern weil sie nicht ins Schema passt. Wer anerkennt und
kritisiert, entzieht sich der Logik des Entweder-oder. Und genau das scheint
für viele schwerer zu ertragen zu sein als jede noch so radikale Position.
Die eigentliche
Frage ist daher nicht, ob Ramelow recht hat. Sondern was es über einen
öffentlichen Diskurs aussagt, wenn schon der Versuch, gleichzeitig zu denken,
als Provokation gilt.